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Unternehmensberatung

Der Verfahrenskoordinator in Konzerninsolvenzen

Das Ge­setz zur Er­leich­te­rung der Bewälti­gung von Kon­zern­in­sol­ven­zen vom 13.4.2017 wurde am 21.4.2017 im Bun­des­ge­setz­blatt veröff­ent­licht. Es wird zum 21.4.2018 in Kraft tre­ten.

Durch das Ge­setz wurde das In­sol­venz­recht für Kon­zerne re­for­miert. Mit der Neu­re­ge­lung sol­len die In­sol­venz­ver­fah­ren der ein­zel­nen Kon­zern­ge­sell­schaf­ten zen­tra­li­siert wer­den, um die Chance zur Er­hal­tung der Kon­zern­struk­tu­ren und da­mit der bestmögli­chen Sa­nie­rung der Toch­ter­fir­men zu erhöhen. Zen­trale Verände­run­gen bei der Bewälti­gung von Kon­zern­in­sol­ven­zen sind:

  • die Einführung ei­nes Grup­pen-Ge­richts­stan­des für Kon­zern­ge­sell­schaf­ten, un­abhängig vom ori­ginären Ge­richts­stand im Ein­zel­fall,
  • die Möglich­keit der ein­heit­li­chen Be­stel­lung ei­nes In­sol­venz­ver­wal­ters für meh­rere oder alle Ge­sell­schaf­ten ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe,
  • die Ver­pflich­tung von un­ter­schied­li­chen Ver­wal­tern/Ge­rich­ten/Gläubi­ge­raus­schüssen von Grup­pen­ge­sell­schaf­ten zur Zu­sam­men­ar­beit,
  • die Einführung ei­nes „Ko­or­di­na­ti­ons­ver­fah­rens“, ei­nes „Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tors“ und ei­nes „Ko­or­di­na­ti­ons­plans“ bei der Be­stel­lung un­ter­schied­li­cher In­sol­venz­ver­wal­ter.
Mit dem be­schlos­se­nen Ge­setz wird es möglich, die vor­han­de­nen In­sol­venz­ver­fah­ren in­ner­halb ei­nes Kon­zerns an einem ein­zi­gen Ge­richt zu bündeln. Bis­lang war es stets ein Ri­siko, dass un­ter­schied­li­che In­sol­venz­ge­richte in­ner­halb ei­nes Kon­zerns ört­lich zuständig wa­ren, weil Kon­zern­toch­ter­ge­sell­schaf­ten an un­ter­schied­li­chen Or­ten ih­ren Sitz ha­ben.

Mit der Re­form wurde ins­be­son­dere auch die Möglich­keit der Be­ru­fung ei­nes „Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tors“ ermöglicht. Die­ser wird vom In­sol­venz­ge­richt ein­be­ru­fen und ist von den übri­gen In­sol­venz­ver­wal­tern und Sach­wal­tern in den je­wei­li­gen Ein­zel­ver­fah­ren un­abhängig. Der „Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tor“ hat die Auf­gabe, in einem „Ko­or­di­na­ti­ons­ver­fah­ren“ die Ein­zel­ver­fah­ren auf­ein­an­der ab­zu­stim­men und hierzu idea­ler­weise einen sog. „Ko­or­di­na­ti­ons­plan“ zu er­ar­bei­ten. Der er­stellte „Ko­or­di­na­ti­ons­plan“ in der Art ei­nes Kon­zern­in­sol­venz­plans dient dazu, mit sämt­li­chen Gläubi­gern der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten eine Art Ge­samt­ver­gleich zur ge­ord­ne­ten Ab­wick­lung bzw. Sa­nie­rung des Kon­zerns zu er­zie­len. Ins­be­son­dere gilt er als Re­fe­renz­plan für die auf der Ebene der Ein­zel­ver­fah­ren zu er­grei­fen­den Maßnah­men und durch­zuführen­den In­sol­venzpläne.

Da wei­ter­hin für jede Ge­sell­schaft in­ner­halb ei­nes Kon­zerns ein In­sol­venz­ver­fah­ren eröff­net wird, soll hier­mit die Ab­stim­mung zwi­schen den ein­zel­nen In­sol­venz­ver­fah­ren er­leich­tert wer­den. In sol­chen Fällen wird das neue Ko­or­di­na­ti­ons­ver­fah­ren mit dem „Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tor“ ein­grei­fen und zwi­schen den Par­teien ver­mit­teln. Mit dem „Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tor“ und dem „Kon­zern­in­sol­venz­plan“ soll er­reicht wer­den, dass die Kon­zern­un­ter­neh­men in ih­ren je­wei­li­gen In­sol­venz­ver­fah­ren nicht ge­gen­ein­an­der ar­bei­ten und eine sinn­volle Kon­zern­ver­wer­tungs­stra­te­gie tor­pe­die­ren.

Ebner Stolz als Verfahrenskoordinator

Ein­ge­lei­tet wird das Ver­fah­ren ei­nes Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tors durch den An­trag ei­nes grup­pen­an­gehöri­gen Schuld­ners, nach Ver­fah­ren­seröff­nung durch den In­sol­venz­ver­wal­ter oder durch einen in­ner­halb der Un­ter­neh­mens­gruppe be­stell­ten Gläubi­ge­raus­schuss. Die Auf­sicht ob­liegt je­doch im­mer dem zuständi­gen In­sol­venz­ge­richt.
 
Eb­ner Stolz hat mit sei­nem star­ken Team von fachüberg­rei­fend zu­sam­men­ar­bei­ten­den Wirt­schaftsprüfern, Rechts­anwälten, Steu­er­be­ra­tern und Un­ter­neh­mens­be­ra­tern um­fang­rei­che Er­fah­run­gen als Sach­verständige in The­men der In­sol­venz (bspw. Schluss­rech­nungs- und Kas­senprüfung, Er­stel­lung von Sa­nie­rungs­kon­zep­ten, Er­stel­lung von In­sol­venzplänen) so­wie der Durchführung von Sa­nie­run­gen von Un­ter­neh­men. Diese um­fas­sen­den Qua­li­fi­ka­tio­nen ha­ben wir schon viel­fach un­ter Be­weis stel­len können, so dass wir für die Be­set­zung ei­nes Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tors her­vor­ra­gend gerüstet sind und uns gerne die­ser neuen Auf­gabe selbst­be­wusst ent­ge­gen­stel­len.

Ins­be­son­dere aus un­se­rer vielfälti­gen Er­fah­rung in der Aus­ar­bei­tung von Sa­nie­rungs­kon­zep­ten und der Er­stel­lung von In­sol­venzplänen ha­ben wir be­reits ver­tiefte Kennt­nisse in der Pla­ner­stel­lung. Dies befähigt uns, einen Kon­zern­in­sol­venz­plan un­ter Berück­sich­ti­gung der un­ter­schied­li­cher Grup­pen und Bedürf­nisse der Par­teien zu er­stel­len, um einen wirt­schaft­lich sinn­vol­len Weg für alle Par­teien her­aus­zu­ar­bei­ten.

Zu­dem ha­ben wir deutsch­land­weit an über 50 In­sol­venz­ge­rich­ten mit über 600 durch­geführ­ten Schluss­rech­nungs- und Kas­senprüfun­gen be­reits Er­fah­rung in ei­ner Viel­zahl von In­sol­venz­ver­fah­ren aus un­ter­schied­li­chen Wirt­schafts­zwei­gen ge­sam­melt, so­dass wir uns leicht in die ver­schie­de­nen Ver­fah­ren­sabläufe und Bedürf­nisse der un­ter­schied­li­chen Par­teien hin­ein­ver­set­zen können.

Un­sere um­fas­sende Qua­li­fi­ka­tion als Dienst­leis­ter in Un­ter­neh­mens­in­sol­ven­zen ha­ben wir be­reits an di­ver­sen In­sol­venz­ge­rich­ten durch un­sere oben dar­ge­stell­ten Tätig­kei­ten wie­der­holt be­legt. Auf die neue Her­aus­for­de­run­gen bei der Be­stel­lung als Ver­fah­rens­ko­or­di­na­tor in an­ste­hen­den Kon­zern­in­sol­ven­zen freuen wir uns.

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