Durch das Gesetz wurde das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der Neuregelung sollen die Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften zentralisiert werden, um die Chance zur Erhaltung der Konzernstrukturen und damit der bestmöglichen Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen. Zentrale Veränderungen bei der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sind:
- die Einführung eines Gruppen-Gerichtsstandes für Konzerngesellschaften, unabhängig vom originären Gerichtsstand im Einzelfall,
- die Möglichkeit der einheitlichen Bestellung eines Insolvenzverwalters für mehrere oder alle Gesellschaften einer Unternehmensgruppe,
- die Verpflichtung von unterschiedlichen Verwaltern/Gerichten/Gläubigerausschüssen von Gruppengesellschaften zur Zusammenarbeit,
- die Einführung eines „Koordinationsverfahrens“, eines „Verfahrenskoordinators“ und eines „Koordinationsplans“ bei der Bestellung unterschiedlicher Insolvenzverwalter.
Mit der Reform wurde insbesondere auch die Möglichkeit der Berufung eines „Verfahrenskoordinators“ ermöglicht. Dieser wird vom Insolvenzgericht einberufen und ist von den übrigen Insolvenzverwaltern und Sachwaltern in den jeweiligen Einzelverfahren unabhängig. Der „Verfahrenskoordinator“ hat die Aufgabe, in einem „Koordinationsverfahren“ die Einzelverfahren aufeinander abzustimmen und hierzu idealerweise einen sog. „Koordinationsplan“ zu erarbeiten. Der erstellte „Koordinationsplan“ in der Art eines Konzerninsolvenzplans dient dazu, mit sämtlichen Gläubigern der Konzerngesellschaften eine Art Gesamtvergleich zur geordneten Abwicklung bzw. Sanierung des Konzerns zu erzielen. Insbesondere gilt er als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren zu ergreifenden Maßnahmen und durchzuführenden Insolvenzpläne.
Da weiterhin für jede Gesellschaft innerhalb eines Konzerns ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, soll hiermit die Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren erleichtert werden. In solchen Fällen wird das neue Koordinationsverfahren mit dem „Verfahrenskoordinator“ eingreifen und zwischen den Parteien vermitteln. Mit dem „Verfahrenskoordinator“ und dem „Konzerninsolvenzplan“ soll erreicht werden, dass die Konzernunternehmen in ihren jeweiligen Insolvenzverfahren nicht gegeneinander arbeiten und eine sinnvolle Konzernverwertungsstrategie torpedieren.
Ebner Stolz als Verfahrenskoordinator
Eingeleitet wird das Verfahren eines Verfahrenskoordinators durch den Antrag eines gruppenangehörigen Schuldners, nach Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter oder durch einen innerhalb der Unternehmensgruppe bestellten Gläubigerausschuss. Die Aufsicht obliegt jedoch immer dem zuständigen Insolvenzgericht.
Ebner Stolz hat mit seinem starken Team von fachübergreifend zusammenarbeitenden Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern umfangreiche Erfahrungen als Sachverständige in Themen der Insolvenz (bspw. Schlussrechnungs- und Kassenprüfung, Erstellung von Sanierungskonzepten, Erstellung von Insolvenzplänen) sowie der Durchführung von Sanierungen von Unternehmen. Diese umfassenden Qualifikationen haben wir schon vielfach unter Beweis stellen können, so dass wir für die Besetzung eines Verfahrenskoordinators hervorragend gerüstet sind und uns gerne dieser neuen Aufgabe selbstbewusst entgegenstellen.
Insbesondere aus unserer vielfältigen Erfahrung in der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten und der Erstellung von Insolvenzplänen haben wir bereits vertiefte Kenntnisse in der Planerstellung. Dies befähigt uns, einen Konzerninsolvenzplan unter Berücksichtigung der unterschiedlicher Gruppen und Bedürfnisse der Parteien zu erstellen, um einen wirtschaftlich sinnvollen Weg für alle Parteien herauszuarbeiten.
Zudem haben wir deutschlandweit an über 50 Insolvenzgerichten mit über 600 durchgeführten Schlussrechnungs- und Kassenprüfungen bereits Erfahrung in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen gesammelt, sodass wir uns leicht in die verschiedenen Verfahrensabläufe und Bedürfnisse der unterschiedlichen Parteien hineinversetzen können.
Unsere umfassende Qualifikation als Dienstleister in Unternehmensinsolvenzen haben wir bereits an diversen Insolvenzgerichten durch unsere oben dargestellten Tätigkeiten wiederholt belegt. Auf die neue Herausforderungen bei der Bestellung als Verfahrenskoordinator in anstehenden Konzerninsolvenzen freuen wir uns.