haben Sie sich auch schon einmal diese Frage gestellt: „Was passiert eigentlich, wenn dem Geschäftsführer/-Inhaber etwas passiert? Plötzlich? Auch nur für wenige Tage?“. Entsteht dann eventuell ein Handlungsvakuum, das sich für Kunden, Geschäftspartner oder die Bank auswirkt und im extremen Fall vielleicht sogar existentielle Auswirkungen haben kann?
Verständlicherweise fehlt der Inhaber bzw. Geschäftsführer, wenn er nicht da ist. Umso mehr, wenn das Tagesgeschäft insbesondere von seiner Person abhängt. Das kann bei einem ungeplanten Ausfall schnell die finanzielle Schieflage bedeuten oder andere einschneidende Auswirkungen haben.
Entsprechend einer deutschlandweiten Umfrage des DIHK haben nur 28% der Unternehmer für den Notfall vorgesorgt und die zur Fortführung des Betriebes wichtigsten Unterlagen für Vertrauenspersonen verfügbar. Dabei kann es so schnell gehen. Ein Unfall - sonntags bei der Radtour, beim Ausreiten, beim Kart fahren. Ein Vulkan, der Asche spuckt und die Rückreise für Tage verzögert. Und dann? Kurz vor dem operativen Eingriff im Krankenbett noch Zuständigkeiten zu regeln und Informationen zu geben, ist unnötiger zusätzlicher Stress - wenn es denn überhaupt noch möglich ist. Und für wichtige Unterschriften nicht verfügbar zu sein und auch keine Vertretung zu haben, während man anderswo festsitzt, kann Geschäfte kosten.
Die betriebliche Notfallvorsorge ist deshalb wichtiger Bestandteil des Risikomanagements und sollte rechtzeitig geregelt werden. Einmal zur Probe verunglücken, so makaber das klingt, es kann die Existenz des Unternehmens bzw. der Unternehmerfamilie retten.
Im ersten Teil informiert die Betriebswirtin und Mediatorin Kristina Borrmann von SOLVENZNAVIGATION als Spezialistin über das notwendige Risikomanagement im Bereich der betrieblichen Ablauforganisation:
- Einmal „Probeverunglücken“
- Risikomanagement, was kann passieren (Wie schnell kann etwas bzw. was kann dem Geschäftsführer/Inhaber überhaupt passieren? Dass auch er einmal ausfallen könnte, wird gern verdrängt.)
- Warum sollte vorgesorgt werden, wie sehr hängt das Tagesgeschäft von der Unternehmerperson ab?
- Was gehört in einen Notfallplan, wie wird er aufgestellt und organisiert?
- Entwicklung von Maßnahmen für den Fall des plötzlichen Ausfalls des Geschäftsführers/ Inhabers zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit und Sicherung des Unternehmens.
In unserem Seminar wollen wir mit den Teilnehmern ins Gespräch kommen und sehr gern ihre Fragen beantworten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bereits im Vorfeld des Seminars besondere Themenwünsche oder Fragen zusenden würden.
Die Teilnahmegebühr für unser Frühstücksseminar beträgt EUR 11,90 inkl. Umsatzsteuer. Die Gebühr enthält Getränke sowie einen Frühstücksimbiss. Bitte melden Sie sich bis zum 30. April 2014 mit dem beigefügten Faxformular verbindlich an. Wir werden Ihnen dann eine Rechnung zusenden, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung dient.
Um das Seminar für Sie so effizient wie möglich zu gestalten, haben wir die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen können daher nur nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.
Firmeninhaber, Geschäftsführer, Ein-Personen-GmbHs