Der Datenschutz gewinnt in der öffentlichen Wahrnehmung und juristisch zunehmend an Bedeutung. Ab 25. Mai 2018 findet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung und bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutzrecht für alle Unternehmen mit sich. Insbesondere die Datenschutzrechte von Beschäftigten und die Pflichten von Unternehmen werden deutlich erweitert (beispielsweise Auskunftsrechte, Informations- oder Dokumentationspflichten).
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Arbeitgeber und Personalabteilungen sind gut beraten, sich mit den neuen Datenschutzregelungen der DSGVO vertraut zu machen.
Referenten
- Holger Klindtworth (Ebner Stolz)
- Hendrik Muschal (Ogletree Deakins)
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.