Ab Mai 2018 tritt mit der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) ein neues gesamteuropäisches Datenschutzrecht in Kraft, welches das Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ersetzt.
Damit kommen auf die Unternehmen zahlreiche rechtliche und technische Veränderungen zu, die sich u. a. auf die Bereiche Personal, IT, Compliance, Prozesse etc. auswirken und eine Anpassung an die Vorgaben der DS-GVO erfordern. Da die DS-GVO bereits am 25. Mai 2018 ohne weitere Übergangsfrist unmittelbar in Deutschland Geltung erlangt, gilt es, das nun noch verbleibende Jahr zu nutzen, um mögliche Nachteile und Bußgelder zu vermeiden.
Im Rahmen unserer Veranstaltung geben die Referenten zunächst einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der DS-GVO sowie über die wesentlichen Vorkehrungen und Maßnahmen auf rechtlicher Ebene (Einwilligung, Erlaubnistatbestände, Anpassung bestehender Regelungen, Betriebsvereinbarungen etc.), die von Unternehmen zu treffen sind, um Konformität mit der DS-GVO zu gewährleisten.
Im zweiten Teil setzen wir uns mit dem technischen Datenschutz auseinander. Datensicherheit und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden und gerade die Verbindung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus anderen Anforderungen (wie z. B. dem IT- Sicherheitsgesetz) mit der DS-GVO ergibt, erzeugt unternehmerischen Mehrwert. Schlagworte sind hier das „Datenschutz ISMS“ (Information Security Management System) und „Privacy by Design“ im Rahmen von Software- und Systemarchitekturen.
Im Teil drei unseres Vortrages werden die Auswirkungen der neuen DS-GVO auf forensische Sonderuntersuchungen im Falle von wirtschaftskriminellen Handlungen dargestellt. Hierzu geben wir anhand eines Praxisfalls einen Überblick zum Ablauf einer forensischen Untersuchung und den Herausforderungen der Sammlung und Verarbeitung von digitalen Daten.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.