In der Praxis sind die Ordnungsmäßigkeit und die Prüffähigkeit der elektronischen Buchführung im Rahmen von Betriebsführungen von großer Bedeutung. Das seit 1. Januar 2015 geltende BMF-Schreiben regelt eine Vielzahl von Sachverhalten hierzu neu. Die Kenntnis dieser Grundsätze, möglicher Gefahren und Fallstricke, insbesondere bei Prüfungen des Finanzamtes und die Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung, sind für den Praktiker unerlässlich.
Folgende Inhalte werden wir in unserem Praxisseminat behandeln:
- Anforderungen, bis wann Geschäftsvorfälle spätestens in der Buchhaltung zu erfassen sind
- Aspekte der Formatwahl (Methode zur Speicherung) und der Aufbewahrung von elektronischen Belegen und Daten
- Welche Belege/Unterlagen sind zukünftig steuerrelevant und somit zu archivieren?
- Welche EDV-Systeme sind dahingehend zu überprüfen, ob sich aus den GoBD Anpassungsbedarf u.a. in der Dokumentation der schriftlichen internen Kontrollsysteme und der Archivierung der Belege/Daten ergeben?
- Auswirkungen der GoBD für die Ausstellung und Erfassung von elektronischen Rechnungen sowie die Erfassung von elektronischen Eingangsrechnungen
- Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (insbesondere auf die Höhe der Rückstellungen für Archivierung)
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 75,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer.