im November 2014 veröffentlichte die Finanzverwaltung ein neues BMF-Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz „GoBD“). Die Regelungen hat die Verwaltung seit dem 1. Januar 2015 für bindend erklärt.
Ziel des Schreibens ist u.a., die bisherigen Regelungen an die technischen Veränderungen der DV-gestützten Buchführung und an den Datenzugriff der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen anzupassen. Ferner werden die Anforderungen an das Belegwesen, insbesondere an Art und Umfang von elektronisch zu archivierenden Geschäftsunterlagen und an die Aufzeichnungen in einzelnen Punkten deutlich verschärft.
In unserem Seminar gehen wir auf folgende Inhalte ein:
- Anforderungen, bis wann Geschäftsvorfälle spätestens in der Buchhaltung zu erfassen sind
- Aspekte der Formatwahl (Methode zur Speicherung) und der Aufbewahrung von elektronischen Belegen und Daten
- Welche Belege/Unterlagen sind zukünftig steuerrelevant und somit zu archivieren?
- Welche EDV-Systeme sind dahingehend zu überprüfen, ob sich aus den GoBD Anpassungsbedarf u.a. in der Dokumentation der schriftlichen internen Kontrollsysteme und der Archivierung der Belege/Daten ergeben?
- Auswirkungen der GoBD für die Ausstellung und Erfassung von elektronischen Rechnungen sowie die Erfassung von elektronischen Eingangsrechnungen
- Auswirkungen der GoBD auf Prüfungsschwerpunkte und das Vorgehen der Finanzverwaltungen bei steuerlichen Außenprüfungen
- Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (insbesondere auf die Höhe der Rückstellungen für Archivierung)