Steuern: Reicht Großbritannien offiziell die Scheidung bei der EU ein, hat das Land noch zwei Jahre für den Austritt Zeit. Rechtsanwalt Sten Günsel (Kanzlei Ebner Stolz) erwartet, dass dieser Zeitraum auch ausgenutzt werden wird.
Deswegen ändere sich erst einmal nichts, sagt der Jurist im Interview mit Wirtschaft TV-Moderatorin Anita Schneider an der Deutschen Börse in Frankfurt.
Sehen Sie hier das vollständige Video-Interview: Die rechtlichen Folgen des Brexits
06.09.2016
nach oben