Betroffen Sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, die eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro haben sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen - in Deutschland sind das ungefähr 500 Unternehmen. Mit dieser Strategie verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Vertrauen von Stakeholdern in die Firmen zu stärken, indem diese mehr als bisher unter anderem über soziale und umwelt- beziehungsweise arbeitnehmerbezogene Faktoren berichten müssen, erklärt Christoph Brauchle, Wirtschaftsprüfer bei Ebner Stolz.
Hinweis
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf den Seiten 76 bis 78 in der FINANCE Magazin Ausgabe November/Dezember 2017.