Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, alle aufzuzeichnenden, lohnsteuerrelevanten Daten der Finanzbehörde über eine einheitliche Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ab dem 01.01.2018 für alle ab diesem Zeitpunkt aufzeichnungspflichtigen Daten.
![Die digitale Lohnschnittstelle Die digitale Lohnschnittstelle](https://img.ebnerstolz.de/Die-digitale-Lohnschnittstelle-articleWide-e2d6bd8a-2487.jpg)
Das Datenzugriffsrecht nach § 147 Abs. 6 Satz 2 AO auf prüfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unberührt.
Was mit der DLS erreicht werden soll
Bereits mit BMF-Schreiben vom 1.7.2011 wurde die DLS von der Finanzverwaltung propagiert. Diese Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem soll eine einheitliche Struktur der Daten des eingesetzten Lohnbuchhaltungsprogramms entsprechend den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sicherstellen. Mit der Vereinheitlichung des Datenaufbaus und der Struktur wird ein reibungsloser Prüfungsablauf bei einer Lohnsteueraußenprüfung bezweckt.
Probleme
Die Vereinheitlichung der Daten vermindert den Prüfungsaufwand erheblich. Dennoch können sich für die Arbeitgeber Probleme bei der Umsetzung ergeben. Viele ältere Lohnbuchhaltungsanwendungen besitzen keine oder lediglich eine veraltete DLS, so dass diese nicht den Anforderungen an den einheitlichen Aufbau entspricht. Die neuen Anforderungen müssen bis zum 1.1.2018 umgesetzt sein, um eine verbindliche Anwendung sicherzustellen.
Aufbau
Die Bereitstellung der Daten hat im XML-basierten Beschreibungsstandard zu erfolgen. Dabei sind im Datenmaterial die Programminformationen und die Stammdaten des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers und der Lohnarten auszugeben. Zudem sind Lohnabrechnungsarten, Lohnkontendaten und Sozialversicherungsdaten verpflichtend aufzuführen.
In der Datensatzbeschreibung sind zudem die Felddefinitionen anzugeben. Diese können unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Digitale_LohnSchnittstelle/Download/dls_Download_node.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Die nächsten Schritte
In der Regel wird die Umsetzung der DLS durch den Softwarehersteller vorgenommen.Dennoch sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Personalanwendung den Schnittstellenstandard unterstützt, damit die Daten in dem geforderten Format bereitgestellt werden können.
In begründeten Fällen ist es auch möglich, die lohnsteuerlichen Daten in einer anderen auswertbaren Form bereitzustellen.