Hierfür müssen die betreffenden Unternehmen ihren Jahresabschluss bei ihrem Kreditinstitut einreichen. Dieses analysiert den Abschluss und legt diesen der Kreditwürdigkeitsprüfung zugrunde.
Bislang erfolgte die Einreichung des Jahresabschlusses in einem stark von manuellen Arbeiten geprägten Verfahren: Das Unternehmen erstellt - in der Regel mit Unterstützung seines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers - den Jahresabschluss IT-gestützt. Im Anschluss werden die Jahresabschlussunterlagen ausgedruckt und den Kreditinstituten in Papierform übermittelt. Dort werden die Daten händisch in das dort zur Abschlussanalyse verwendete IT-System werden - ein umständliches, zeit- und kostenintensives Verfahren, das zugleich fehleranfällig ist. Kurzum dieses Procedere ist in Zeiten digitaler Kommunikation veraltet.
Abhilfe schafft der sog. Digitale Finanzbericht. Hierbei handelt es sich um eine Initiative aus der Finanzwirtschaft mit dem Ziel der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten. Die Kreditinstitute gehen nun vermehrt dazu über, von ihren Kunden solche Digitale Finanzberichte einzufordern. Die berichtenden Unternehmen sollen ihren Banken und Sparkassen mithilfe dieses neuen „Formats“ ihren Jahresabschluss bzw. ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen. Dadurch erleichtert sich die automatische Weiterverarbeitung der Daten. Die Neuerung betrifft nur die technische Datenübertragung - der Rechnungslegungsstandard oder aber die Analysen der Banken bleiben unverändert.
Das Verfahren des Digitalen Finanzberichts beruht auf dem XBRL-Reporting Standard. Dieser ist bereits von der elektronischen Steuerbilanz (e-Bilanz) und der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger bekannt. Somit greift der Digitale Finanzbericht auf eine bereits in den meisten Unternehmen vorhandene technische Infrastruktur zu. Durch die medienbruchfreie Übertragung der Daten aus dem Jahresabschluss verringern sich bei sämtlichen Beteiligten der administrative Aufwand, die Prozesskosten und der Zeitaufwand, sie minimiert zudem die Fehleranfälligkeit und verbessert die Datenqualität. Damit kann ein wesentlicher Teil des Kreditprozesses beschleunigt und die Risikobeurteilung verbessert werden.
Für Unternehmen und Kreditinstitute ergeben sich durch die Möglichkeiten des Digitalen Finanzberichts folgende Vorteile: Das Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und Übertragungsverfahren basiert auf modernsten Technologien. Damit dürfte gewährleistet sein, dass die Daten ausreichend sind. Durch die digital vorliegenden Daten ist eine schnellere Bearbeitung von Kreditanträgen durch kürzere Durchlaufzeiten möglich. Hiervon profitieren vor allem die meldenden Unternehmen. Es sind kein zusätzlicher Erhebungsaufwand erforderlich. Die notwendigen Informationen liegen in der Regel direkt aus der Buchhaltungssoftware vor. Mittels direkter Datenübertragung entfällt der Aufwand für die Erstellung und den Versand einer gedruckten Version. Zugleich werden potentielle Fehlerquellen reduziert.
Möchte ein Unternehmen die Übermittlung an die Kreditinstitute nicht selbst übernehmen, kann auch ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterstützen. Mit Beauftragung der Teilnahme am Digitalen Finanzbericht kann Ebner Stolz die Übertragung der Jahresabschlussdaten (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht sowie gegebenenfalls des Prüfungsberichtes) im Namen der Unternehmen übernehmen. Hierfür werden die Unternehmensdaten in das XBRL-Datenformat transformiert zusammen mit einer bildhaften elektronischen Form (PDF-Format) des Jahresabschlusses bzw. Prüfungsberichtes an das Kreditinstitut nach einer Freigabe der zu übermittelnden Daten durch das auftraggebende Unternehmen elektronisch übermittelt.
Hinweis
Noch steckt das Instrument des Digitalen Finanzberichts in den Kinderschuhen und längst nicht alle Banken und Sparkassen nehmen hieran teil. Eine Übersicht über die teilnehmenden Institute finden Sie hier.