deen

Leistungen

Digitaler Finanzbericht: Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten

Wer bei ei­ner Bank oder Spar­kasse einen Kre­dit in An­spruch neh­men möchte oder sich eine Kre­dit­li­nie einräumen lässt, muss sich ei­ner Kre­ditwürdig­keitsprüfung un­ter­zie­hen. Denn Ban­ken und Spar­kas­sen sind ge­setz­lich ver­pflich­tet, sich die wirt­schaft­li­chen Verhält­nisse ih­rer Kre­dit­neh­mer of­fen­le­gen zu las­sen.

Hierfür müssen die be­tref­fen­den Un­ter­neh­men ih­ren Jah­res­ab­schluss bei ih­rem Kre­dit­in­sti­tut ein­rei­chen. Die­ses ana­ly­siert den Ab­schluss und legt die­sen der Kre­dit­würdig­keits­prüfung zu­grunde.

Bis­lang er­folgte die Ein­rei­chung des Jah­res­ab­schlus­ses in einem stark von ma­nu­el­len Ar­bei­ten geprägten Ver­fah­ren: Das Un­ter­neh­men er­stellt - in der Re­gel mit Un­terstützung sei­nes Steu­er­be­ra­ters oder Wirt­schaftsprüfers - den Jah­res­ab­schluss IT-gestützt. Im An­schluss wer­den die Jah­res­ab­schluss­un­ter­la­gen aus­ge­druckt und den Kre­dit­in­sti­tu­ten in Pa­pier­form über­mit­telt. Dort wer­den die Da­ten händi­sch in das dort zur Ab­schluss­ana­lyse ver­wen­dete IT-Sys­tem wer­den - ein umständ­li­ches, zeit- und kos­ten­in­ten­si­ves Ver­fah­ren, das zu­gleich feh­ler­anfällig ist. Kur­zum die­ses Pro­ce­dere ist in Zei­ten di­gi­ta­ler Kom­mu­ni­ka­tion ver­al­tet.

Ab­hilfe schafft der sog. Di­gi­tale Fi­nanz­be­richt. Hier­bei han­delt es sich um eine In­itia­tive aus der Fi­nanz­wirt­schaft mit dem Ziel der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung von Jah­res­ab­schlüssen und an­de­ren Fi­nanz­be­rich­ten. Die Kre­dit­in­sti­tute ge­hen nun ver­mehrt dazu über, von ih­ren Kun­den sol­che Di­gi­tale Fi­nanz­be­richte ein­zu­for­dern. Die be­rich­ten­den Un­ter­neh­men sol­len ih­ren Ban­ken und Spar­kas­sen mit­hilfe die­ses neuen „For­mats“ ih­ren Jah­res­ab­schluss bzw. ihre Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nun­gen auf elek­tro­ni­schem Wege zur Verfügung stel­len. Da­durch er­leich­tert sich die au­to­ma­ti­sche Wei­ter­ver­ar­bei­tung der Da­ten. Die Neue­rung be­trifft nur die tech­ni­sche Da­tenüber­tra­gung - der Rech­nungs­le­gungs­stan­dard oder aber die Ana­ly­sen der Ban­ken blei­ben un­verändert.

Das Ver­fah­ren des Di­gi­ta­len Fi­nanz­be­richts be­ruht auf dem XBRL-Re­por­ting Stan­dard. Die­ser ist be­reits von der elek­tro­ni­schen Steu­er­bi­lanz (e-Bi­lanz) und der elek­tro­ni­schen Ein­rei­chung von Jah­res­ab­schlüssen beim Bun­des­an­zei­ger be­kannt. So­mit greift der Di­gi­tale Fi­nanz­be­richt auf eine be­reits in den meis­ten Un­ter­neh­men vor­han­dene tech­ni­sche In­fra­struk­tur zu. Durch die me­di­en­bruch­freie Über­tra­gung der Da­ten aus dem Jah­res­ab­schluss ver­rin­gern sich bei sämt­li­chen Be­tei­lig­ten der ad­mi­nis­tra­tive Auf­wand, die Pro­zess­kos­ten und der Zeit­auf­wand, sie mi­ni­miert zu­dem die Feh­ler­anfällig­keit und ver­bes­sert die Da­ten­qua­lität. Da­mit kann ein we­sent­li­cher Teil des Kre­dit­pro­zes­ses be­schleu­nigt und die Ri­siko­be­ur­tei­lung ver­bes­sert wer­den.

Für Un­ter­neh­men und Kre­dit­in­sti­tute er­ge­ben sich durch die Möglich­kei­ten des Di­gi­ta­len Fi­nanz­be­richts fol­gende Vor­teile: Das Au­then­ti­fi­zie­rungs-, Ver­schlüsse­lungs- und Über­tra­gungs­ver­fah­ren ba­siert auf mo­derns­ten Tech­no­lo­gien. Da­mit dürfte gewähr­leis­tet sein, dass die Da­ten aus­rei­chend sind. Durch die di­gi­tal vor­lie­gen­den Da­ten ist eine schnel­lere Be­ar­bei­tung von Kre­dit­anträgen durch kürzere Durch­lauf­zei­ten möglich. Hier­von pro­fi­tie­ren vor al­lem die mel­den­den Un­ter­neh­men. Es sind kein zusätz­li­cher Er­he­bungs­auf­wand er­for­der­lich. Die not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen lie­gen in der Re­gel di­rekt aus der Buch­hal­tungs­soft­ware vor. Mit­tels di­rek­ter Da­tenüber­tra­gung entfällt der Auf­wand für die Er­stel­lung und den Ver­sand ei­ner ge­druck­ten Ver­sion. Zu­gleich wer­den po­ten­ti­elle Feh­ler­quel­len re­du­ziert.

Möchte ein Un­ter­neh­men die Über­mitt­lung an die Kre­dit­in­sti­tute nicht selbst über­neh­men, kann auch ein Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schaftsprüfer un­terstützen. Mit Be­auf­tra­gung der Teil­nahme am Di­gi­ta­len Fi­nanz­be­richt kann Eb­ner Stolz die Über­tra­gung der Jah­res­ab­schluss­da­ten (Bi­lanz, GuV, An­hang, La­ge­be­richt so­wie ge­ge­be­nen­falls des Prüfungs­be­rich­tes) im Na­men der Un­ter­neh­men über­neh­men. Hierfür wer­den die Un­ter­neh­mens­da­ten in das XBRL-Da­ten­for­mat trans­for­miert zu­sam­men mit ei­ner bild­haf­ten elek­tro­ni­schen Form (PDF-For­mat) des Jah­res­ab­schlus­ses bzw. Prüfungs­be­rich­tes an das Kre­dit­in­sti­tut nach ei­ner Frei­gabe der zu über­mit­teln­den Da­ten durch das auf­trag­ge­bende Un­ter­neh­men elek­tro­ni­sch über­mit­telt.

Hinweis

Noch steckt das In­stru­ment des Di­gi­ta­len Fi­nanz­be­richts in den Kin­der­schu­hen und längst nicht alle Ban­ken und Spar­kas­sen neh­men hieran teil. Eine Über­sicht über die teil­neh­men­den In­sti­tute fin­den Sie hier.

nach oben