Im März 2020 forderte die Europäische Zentralbank (EZB) die Banken auf, mindestens bis Oktober 2020 keine Dividenden für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 auszuzahlen, um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Möglichkeit der Kreditvergabe an Verbraucher und Unternehmen in der Corona-Krise zu sichern. Diese Empfehlung verlängerte die EZB im Dezember 2020 und sprach sich für den Verzicht auf Dividendenausschüttungen bis zum 30.09.2021 aus.
Diesen Empfehlungen folgte das BaFin und die Deutsche Bundesbank und forderte die unter ihrer direkten Aufsicht stehenden Institute (LSI) zu einem entsprechenden Umgang mit Dividenden auf.
Mit Schreiben vom 29.07.2021 wandte sich nun das BaFin und die Deutsche Bundesbank an die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft und teilte mit, dass diese Dividenden-Sperre mit Wirkung zum 30.09.2021 aufgehoben wird.
Die Kreditinstitute werden jedoch aufgefordert, den weiteren Verlauf der Pandemie und deren Auswirkungen umsichtig zu beobachten und bei ihrem Ausschüttungsverhalten die Notwendigkeit einer angemessenen Risikoversorge jederzeit zu beachten.