Das BMF hat seine bisherigen Ausführungen zur Besteuerung von Arbeitslohn in grenzüberschreitenden Sachverhalten unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen umfassend überarbeitet. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei die Erläuterungen zur Bestimmung der DBA-Ansässigkeit eines grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmers.
Warum dabei insb. bei Auslandseinsätzen zwischen einem und fünf Jahren ein Doppelbesteuerungsrisiko besteht und wie darauf reagiert werden kann, lesen Sie in unserer Kurzinformation.
Autoren: Marion Gerber, Aline Stein