Folgende fünf Prüfungsschwerpunkte hat sich die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) in 2019 (für Jahres und Konzernabschlüsse 2018) vorgenommen:
Ausgewählte Aspekte zur erstmaligen Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Die Offenlegung unternehmensspezifischer Übergangseffekte und die Erläuterung jedes Ereignisses, das einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat, werden geprüft. Des Weiteren wird Transparenz über die angewandte Übergangsmethode erwartet. Zudem thematisiert die ESMA die Themen Trennung von Leistungsverpflichtungen, das Prinzipal-Agenten-Modell und die Darstellung von Vertragskonten.
Ausgewählte Aspekte zur erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
Angaben zu Reklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 werden geprüft. Ferner wird eine Übersicht der Wertminderungen unter IAS 39 und IFRS 9, Angaben zum Ausweis der Zinserträge und Angaben zum Hedge Accounting erwartet.
Hinweis
Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen wurden zusätzliche spezifische Schwerpunkte für die erstmalige Anwendung von IFRS 9 festgelegt
Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
Es wird erwartet, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Implementierungsarbeiten abgeschlossen haben und daher die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung verlässlich offenlegen können. Dies schließt disaggregierte Informationen über die Wahl der Rechnungslegungsgrundsätze, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einschließlich einer adressatenkonformen Aufbereitung der Informationen ein.
Konzernlagebericht
Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB).
Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung hat unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte zu erfolgen:
- Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11-8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
- Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25-8.27)
- Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34).
Hinweis
Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte stellen die von den nationalen EnforcementInstitutionen gemeinsam mit der ESMA identifizierten „European Common Enforcement Priorities“ dar. Eine ausführliche Darstellung dieser Prüfungsschwerpunkte findet sich auf der Homepage der ESMA. Die beiden letzten Prüfungsschwerpunkte bilden die nationalen Schwerpunkte der DPR.