Mit Urteil vom 19.05.2021 (Az. XR 33/19) weist der BFH die Klage eines Steuerberaters ab, der seit 2007 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Eine doppelte Besteuerung sei dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens so hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Dies sah der BFH im Streitfall angesichts der 46 %-igen Steuerfreistellung der Rentenbezüge trotz der begrenzten Abziehbarkeit der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben nicht als gegeben an.
Bei der zur Beurteilung einer etwaigen doppelten Besteuerung erforderlichen Vergleichs- und Prognoserechnung sind laut BFH die infolge der Übergangsregelung vorgesehenen Rentenfreibeträge sowohl für die Rente des Steuerpflichtigen als auch für eine etwaige Hinterbliebenenrente des statistisch voraussichtlich länger lebenden Ehegatten anzusetzen. Weitere Steuerentlastungen, wie z. B. der Grundfreibetrag oder der Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, seien hingegen nicht zu berücksichtigen. Zudem gibt der BFH konkrete Berechnungsparameter zur Ermittlung der aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Altersvorsorgeaufwendungen vor.
Hinweis
Der BFH geht davon aus, dass unter Zugrundelegung dieser Vergleichs- und Prognoserechnung spätere Rentnerjahrgänge infolge des sinkenden Rentenfreibetrags von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Medienberichten zufolge hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits am 31.05.2021 für eine Neuregelung der Rentenbesteuerung in der kommenden Legislaturperiode ausgesprochen.
In einem zweiten Urteil vom 19.05.2021 (Az. XR 20/19) geht der BFH auf weitere Streitfragen zur sog. doppelten Rentenbesteuerung ein. So stellt er u. a. klar, dass es bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung, die anders als gesetzliche Altersrenten nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.