Dabei ist nicht ohne weiteres erkennbar, ob und inwiefern die Verarbeitung personenbezogener Daten in agilen Projekten im Einzelnen eine Rolle spielt und wie im Rahmen agiler Software-Entwicklung datenschutzrechtliche Vorgaben, etwa die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ umzusetzen sind.
Lesen Sie in dem in der Fachzeitschrift Betriebs-Berater erschienenen Beitrag „DSGVO vs. AGILE? - Prozess- und Produktgestaltung in agilen Projekten unter datenschutzrechtlichen Aspekten“ (BB 42.2019, S. 2485-2489) der beiden Rechtsanwälte bei Ebner Stolz in Köln, Philipp M. Kühn und Neil C. Weaver, LL.B., welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie diese praktisch im Rahmen agiler Projekte umgesetzt werden können. Der Beitrag wird abgerundet mit einer Bewertung, welchen Mehrwert ein datenschutzrechtlich geprägtes agiles Handeln nach sich zieht.
Hinweis
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag „DSGVO vs. AGILE?“ .