Wer braucht ein Verarbeitungs-Verzeichnis?
Praktisch jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und jeder Verein braucht ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Dies gilt auch für kleine Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Nur in seltenen Ausnahmefällen entfällt diese bußgeldbewehrte Pflicht für kleine Unternehmen.
Inhalt eines Verarbeitungs-Verzeichnisses
In einem Verarbeitungs-Verzeichnis werden die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert. Verarbeitungstätigkeiten sind Prozesse eines Unternehmens, in denen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder verarbeitet werden. Man kann daher auch von einer Dokumentation von Verarbeitungs-Prozessen sprechen.
Das Verarbeitungs-Verzeichnis muss folgenden Inhalt haben:
- Namen und Kontaktdaten des oder der Unternehmen, die die Daten alleine oder gemeinsam verarbeiten,
- Name und Kontaktdaten des EU-Vertreters eines Unternehmens ohne Sitz in der EU,
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden,
- Zwecke der Datenverarbeitung,
- Kategorien der betroffenen Personen,
- Datenarten,
- Kategorien der Empfänger der Daten,
- Übermittlungen in Drittländer, sofern vorhanden,
- Fristen für die Löschung von Daten,
- Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Liste).
Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz kann umfangreich und über mehrere Dokumente verteilt sein. Es reicht daher aus, wenn sich die allgemeine Beschreibung dieser Maßnahmen auf eine Zusammenfassung der ergriffenen Maßnahmen beschränkt und auf die Dokumente, die diese Maßnahmen genauer beschreiben, verwiesen wird.
Soweit Unternehmen Daten als Auftragsverarbeiter verarbeiten, ergibt sich der etwas abgespeckte Pflichtinhalt eines Verarbeitungs-Verzeichnisses aus Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
Form eines Verarbeitungs-Verzeichnisses
Das Verarbeitungs-Verzeichnis kann schriftlich, aber auch elektronisch in einer Datei geführt werden. Es bietet sich folgender Aufbau an:
- Deckblatt mit Angaben, die für alle Verarbeitungs-Prozesse gleich sind (Name des Unternehmens, Kontaktdaten usw.),
- Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für alle Verarbeitungs-Prozesse gleich sind,
- Dokumentation der Verarbeitungs-Prozesse im Einzelnen.
Hinweis
Das Verarbeitungs-Verzeichnis dient in erster Linie der internen Dokumentation. Im Fall einer Prüfung durch eine Datenschutzbehörde dürfte das Verarbeitungs-Verzeichnis aber meist das erste Dokument sein, das die Datenschutzbehörde sehen möchte. Das Verarbeitungs-Verzeichnis sollte daher übersichtlich, leicht ausdruckbar und nicht mit zu vielen zusätzlichen Informationen überfrachtet sein. In kleineren Unternehmen kann es aber sinnvoll sein, das Verarbeitungsverzeichnis auch zur Erfüllung eines Teils sonstiger DSGVO-Dokumentationspflichten zu verwenden. Zumindest größere Unternehmen benötigen zur Erfüllung ihrer Rechenschaftspflichten aber ein Datenschutz-Management-System (DSMS).