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Durchsuchungen im Unternehmen - vorbereitet sein auf den Krisenfall

Mit dem An­stieg der straf­recht­li­chen Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che und Mit­ar­bei­ter in den letz­ten Jah­ren hat sich auch die Zahl der Durch­su­chun­gen zum Zwecke der Be­weis­mit­tel­ge­win­nung verstärkt.

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Da­ne­ben kommt es im Zuge sol­cher Zwangsmaßnah­men in ei­ner Viel­zahl von Fällen zu Be­schul­dig­ten­ver­neh­mun­gen und Zeu­gen­ein­ver­nah­men. Mit dem von der großen Ko­ali­tion ge­plan­ten Un­ter­neh­mens­sank­ti­ons­ge­setz wird das Ri­siko, - teil­weise völlig über­ra­schend - we­gen un­ter­neh­mens­be­zo­ge­ner Straf­ta­ten in das Vi­sier der Er­mitt­lungs­behörden zu ge­ra­ten, noch wei­ter zu­neh­men.

Die Hürden für den Er­lass ei­nes ent­spre­chen­den Durch­su­chungs­be­schlus­ses sind als durch­aus ge­ring ein­zu­stu­fen. Ins­be­son­dere er­schei­nen die Be­am­ten nicht nur, wenn das Un­ter­neh­men bzw. die dort Ver­ant­wort­li­chen im Fo­kus der Er­mitt­lun­gen ste­hen. Viel­mehr können be­reits Er­mitt­lun­gen ge­gen einen Ver­trags­part­ner den An­lass für eine Durch­su­chungsmaßnahme begründen. Dem­ent­spre­chend sind diese auch für sehr gut geführte Un­ter­neh­men kei­nes­falls ein un­rea­lis­ti­sches Sze­na­rio.

Die Pra­xis zeigt je­doch, dass eine man­gelnde oder un­zu­rei­chende Vor­be­rei­tung auf die­sen Ernst­fall in der Re­gel teils chao­ti­sche Zustände und die Über­for­de­rung von Mit­ar­bei­tern und Ver­ant­wort­li­chen zur Folge hat. Nicht sel­ten zieht dies da­ne­ben eine Es­ka­la­tion des Ver­fah­rens in einem frühen Sta­dium nach sich und führt zu gra­vie­ren­den Aus­wir­kun­gen so­wohl für das Un­ter­neh­men als auch für die be­trof­fe­nen Per­so­nen.  

Als ehe­ma­li­ger Staats­an­walt und nun Part­ner bei Eb­ner Stolz be­leuch­tet Phi­l­ipp Külz (Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Zert. Bera­ter f. Steu­er­straf­recht am Stand­ort Köln) mit Blick auf diese Ge­fah­ren den rich­ti­gen Um­gang in der Durch­su­chungs­si­tua­tion an­hand pra­xis­re­le­van­ter Bei­spiele und zeigt Ih­nen auf, wel­che Vor­ga­ben für das Un­ter­neh­men und Mit­ar­bei­ter ein­zu­hal­ten sind. Ne­ben der Dar­stel­lung Ih­rer Ver­fah­rens­rechte so­wie be­ste­hen­der Mit­wir­kungs- und Her­aus­ga­bepf­lich­ten, de­ren Kennt­nis im Ernst­fall be­son­dere Be­deu­tung ent­fal­ten, wird Herr Külz ty­pi­sche Kon­stel­la­tio­nen mit Ih­nen erörtern, die im Rah­men ei­ner Durch­su­chung re­gelmäßig auf­tre­ten, den Be­trof­fe­nen aber häufig große Schwie­rig­kei­ten be­rei­ten. Schließlich wer­den Ih­nen kom­pri­mierte Leit­li­nien an die Hand ge­ge­ben, um Sie für diese un­ge­wohnte Si­tua­tion bestmöglich zu wapp­nen.

In­halte des Webi­nars:

  • Ak­tu­elle Ver­fol­gungs­pra­xis und Ent­wick­lun­gen

  • Durch­su­chun­gen so­wie ergänzende straf­pro­zes­suale Maßnah­men

  • Ver­hal­tens­tipps für den Ernst­fall

  • Eck­punkte ei­nes Durch­su­chungs­leit­fa­dens für Un­ter­neh­men