Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer - also einem Satz von mindestens 15 % - besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können. Bei physischen Veröffentlichungen (Büchern, Zeitungen, Zeitschriften) haben die Mitgliedstaaten derzeit die Möglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, d.h. mindestens 5 %, anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten sind ermächtigt worden, "besonders ermäßigte" Mehrwertsteuersätze (unter 5 %) oder Nullsteuersätze (verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) anzuwenden.
Die Richtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf "physische" Veröffentlichungen anwenden. Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Rates der EU finden Sie die Richtlinie hier.