Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU beschloss am 2.10.2018 einen Richtlinienvorschlag, wonach es den Mitgliedstaaten gestattet wird, auf elektronische Veröffentlichungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder sogar Nullsteuersätze anzuwenden. Damit wird ermöglicht, die Mehrwertbesteuerung von elektronischen und physischen Veröffentlichungen zu vereinheitlichen.
Hinweis:
Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Die erforderliche einheitliche Zustimmung im ECOFIN-Rat war bisher nicht zustande gekommen.
Kommt es nun zu einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, können die nationalen Gesetzgeber nach Inkrafttreten der Änderung den Anwendungsbereich des bislang auf Printerzeugnisse geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. In Deutschland ist mit einer solchen Erweiterung zu rechnen, da sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag explizit für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books ausgesprochen hat.
Hinweis:
Unklar ist derzeit allerdings noch, welche Leistungen in den Anwendungsbereich des reduzierten Steuersatzes fallen, so z. B. bei E-Bundles. Zudem ist derzeit zu befürchten, dass durch das vorgesehene Anpassungswahlrecht keine einheitliche Regelung in der EU zustande kommt.