Teil des Maßnahmenpakets ist die Einführung einer digitalen Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze in Echtzeit, das die Zusammenfassende Meldung ab 2028 ersetzen soll. Grundlage für das Meldesystem sollen elektronische Rechnungen (sog. e-Invoicing) sein. Daher sollen die Mitgliedsstaaten die elektronische Rechnungsstellung als verpflichtenden Standard für die Rechnungsstellung ab 2024 einführen dürfen.
Außerdem sollen Plattformbetreiber, die in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften tätig sind, ab 2025 unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet werden, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.
Weiterhin beabsichtigt die EU-Kommission, die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedsstaaten ab 2025 zu vereinfachen. So sollen sich die Unternehmen nur einmal für die gesamte EU registrieren müssen und es soll möglich sein, die Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache zu erfüllen.
Die geplanten Änderungen an der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und weiteren Verordnungen werden nun dem Rat zur Zustimmung übermittelt und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation vorgelegt.
Hinweis: Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite „VAT in the Ditigal Age“ der EU-Kommission.