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Steuerberatung

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Die E-Mo­bi­lität soll hel­fen, den Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen zu re­du­zie­ren und die Luft­qua­lität insb. in Bal­lungsräumen zu ver­bes­sern. Um die At­trak­ti­vität von Fahr­zeu­gen mit Elek­tro- oder Hy­bri­de­lek­tro­an­trieb zu erhöhen, sieht der Ge­setz­ge­ber ei­nige steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen vor.

Ne­ben dem beim Kauf ggf. nutz­ba­ren Um­welt­bo­nus ist eine Elek­tro- oder Hy­bri­de­lek­tro­fahr­zeug so­wohl für Un­ter­neh­mer als auch als Dienst­wa­gen für Ar­beit­neh­mer steu­er­lich in­ter­es­sant, da der zu ver­steu­ernde Nut­zungs­vor­teil re­gelmäßig deut­lich ge­rin­ger ist.

Was zu­dem an Steu­er­begüns­ti­gun­gen vor­ge­se­hen ist, er­fah­ren Sie in unse­rer Bro­schüre „Steu­er­li­che För­de­rung der E-Mobi­li­tät“, die Ih­nen zum Down­load zur Verfügung steht.

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