Der Rat der EU hat am 6.11.2018 eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften beschlossen. Darin wird den Mitgliedstaaten gestattet, für elektronische Veröffentlichungen dieselben Mehrwertsteuersätze anzuwenden wie für auf physischen Trägern gelieferte Publikationen. Die EU-Mitgliedstaaten können nach Umsetzung in nationales Recht auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf physischen Trägern, auf elektronischem Weg oder beidem, einschließlich des Verleihs durch Büchereien den ermäßigten Steuersatz anwenden. Hiervon ausgenommen sind Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen, sowie die Veröffentlichung von Videoinhalten oder hörbarer Musik.
Die geänderte Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Hinweis
Der deutsche Gesetzgeber plant, kurzfristig den Umsatzsteuersatz auf E-Publikationen abzusenken.
Weitere Einzelheiten zur Forderung der umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung von E-Publikationen können Sie unserem Umsatzsteuer Impuls vom 10.10.2018 entnehmen.