Von der Online-Rechnungsstellung erfasst werden sollen:
- Rechnungen, oder einer Rechnung gleichkommende Belege (z. B. Korrekturrechnung),
- bei denen der Käufer ein ungarisches Steuersubjekt ist und
- die Mehrwertsteuer mindestens 100.000 Ft (ca. 327 Euro) beträgt.
Hinweis
Betroffen von der Einführung der E-Rechnungstellung können auch deutsche Unternehmen sein, die für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registriert sind.
Langfristig dürfte die Einführung der E-Rechnungstellung die administrativen Belastungen senken, da sie die ungarische zusammenfassende Meldung bezüglich der Ausgangsrechnungen und die Anmeldungspflicht des Rechnungsprogramms ersetzt.