Erklärtes Ziel der Weiterentwicklung des EBM war die Förderung der sog. „sprechenden Medizin“. Gleichzeitig sollte die Angemessenheit der Bewertung von Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil, z. B. Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen, überprüft werden.
Das Bestreben beruhte auf der Vorgabe des Gesetzgebers, zuwendungsintensive Leistungen künftig besser zu vergüten. Die dafür notwendigen Finanzmittel sollten durch Abwertungen im medizinischen Bereich geschaffen werden, um die Reform punktsummen- und ausgabenneutral halten zu können, also durch Honorarverschiebungen.
Die Verschiebungen im Honorarsystem wurden von den Berufsverbänden leidtragender Fachgruppen massiv kritisiert. Eine Stärkung der „sprechenden Medizin“ auf der einen Seite erschwere anderen Fachgruppen den Praxisalltag und schüre schließlich die Furcht vor der Selbständigkeit.
Die KBV trat der Kritik mit der Veröffentlichung einer Simulationsberechnung entgegen, welche die Wirkungen auf das Honorargefüge belegen sollten.
Inwieweit diese Zahlen repräsentativ sind, bleibt abzuwarten, denn künftige Veränderungen in der Mengenentwicklung könnten sich auf die Zahlen auswirken, da sich die Simulationsberechnungen auf die Auswirkungen des abgerechneten Leistungsbedarfs gemäß regionaler Euro-Gebührenordnung beziehen. Jedoch lässt die Berechnung zumindest vermuten, welche Fachgruppen von der EBM-Reform profitieren und welche besonders harte Verluste erleiden.
Die größten Gewinner der Reform sind demnach die Anästhesisten, sie können Honorarzuwächse von 6,8 % verzeichnen. Eine ähnlich positive Steigerungsrate von 6,2 % erwartet Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten sowie Nervenärzte. Bei den Neurologen und Psychiater liegen die Zuwächse bei 4,1 % bzw. 6,4 %. Die Steigerungsraten der übrigen von der Reform profitierenden Fachgruppen liegen unter 2,6 %.
Verlierer sind die Fachgruppen der Radiologie und Strahlentherapie mit einer Minderungsrate von -8,8 % bzw. -8,6 %. Es folgen die Nuklearmediziner (-7,6 %), Angiologen (-6,4 %), Gastroenterologen (-5,3 %) und Pneumologen (-5,2 %).
Neben der Stärkung der „sprechenden Medizin“ wurden mit der EBM-Reform auch die Zeitprofile der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen angepasst, um die Ärzte vor unverschuldeten Plausibilitätsprüfungen zu schützen. Im Rahmen eines Vergleichs der Zeitansätze aller EBM-Leistungen mit den tatsächlich von den Ärzten geleisteten Arbeitszeiten hatte sich herausgestellt, dass die bisher verwendeten Kalkulationszeiten in vielen Bereichen zu hoch bemessen waren. Die realitätsfremden Kalkulationszeiten trieben in den vergangenen Jahren zahlreiche Ärzte in unberechtigte Plausibilitätsprüfungen. Aufgrund des Fortschritts im medizin-technischen Bereich und der Delegationsfähigkeit von Leistungen wurden die Zeiten durchschnittlich um rund 30 % herabgesetzt.
Das Standartbewertungssystem wurde in zwei weiteren Punkten geändert: Der kalkulatorische Arztlohn wurde auf Basis der Steigerungswerte des Orientierungswertes der vergangenen Jahre von 105.000 Euro auf 117.000 Euro angehoben und die Praxiskosten wurden auf Basis der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes aktualisiert.