Zur Ermittlung der Top-Kanzleien und Top-Anwälte befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1.400 Juristen in 183 Sozietäten. Die Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die so entstandenen Empfehlungen wurden anschließend von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 33 führenden Kanzleien und 51 besonders empfohlenen Anwälten für Compliance.
Mit diesen Auszeichnungen honoriert die „WirtschaftsWoche“ erneut die stetig wachsende Compliance- und wirtschaftsstrafrechtliche Praxis bei Ebner Stolz. Wenngleich das in der vergangenen Legislaturperiode geplante Verbandssanktionengesetz, das die Sanktionierung von Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellen sollte und einen Anreize für Compliance-Maßnahmen bieten wollte, am sog. Diskontinuitätsgrundsatz zunächst gescheitert ist, spielen Compliance-Themen in mittelständischen Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle. Akuter Handlungsbedarf besteht derzeit u. a. aufgrund der in der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen, aber auch in Anbetracht der in Kürze umzusetzenden Whistleblower-Richtlinie sowie der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, bei dem mit weiteren Verschärfungen aufgrund einer aktuellen EU-Lieferketten-Richtline zu rechnen ist. Darüber hinaus ist weiterhin neben dem zu erwartenden Anstieg von förmlichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen auch im Bereich der Criminal Compliance mit einem verstärkten Beratungsschwerpunkt zu rechnen.
Insgesamt sind bei Ebner Stolz an den Standorten Köln, Hamburg und Stuttgart sieben Rechtsanwälte im Bereich Legal Compliance sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.