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Leistungen

Ebner Stolz baut IT-Revision weiter aus

Di­gi­ta­li­sie­rung und In­dus­trie 4.0 sind die großen The­men der Zu­kunft. Nicht zu­letzt des­halb hat Eb­ner Stolz den Be­reich IT-Re­vi­sion mit einem neuen ins­ge­samt zehnköpfi­gen Team wei­ter verstärkt. Das er­fah­rene Spe­zia­lis­ten­team um Mark Alex­an­der Butzke nimmt seine Tätig­keit an den Stand­or­ten München, Stutt­gart und Frank­furt auf.

Mark Alex­an­der Butzke, Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter, CISA CRISC, wech­selt als Part­ner an den Stand­ort München. Er wird von hier den Ge­schäfts­be­reichs IT bei Eb­ner Stolz ge­mein­sam mit Hol­ger Klind­worth aus Ham­burg lei­ten. Mit dem Zu­gang baut Eb­ner Stolz das Team für die IT-Re­vi­sion auf jetzt über 30 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter aus.

Ebner Stolz baut IT-Revision weiter aus© istock

Mark Alex­an­der Butzke ver­ant­wor­tete be­reits zu­vor als Part­ner in ei­ner großen Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaft, für die er mehr als 17 Jahre tätig war, den Fach­be­reich IT Risk & Per­for­mance. Ne­ben IT Ord­nungsmäßig­keitsprüfun­gen lie­gen seine Tätig­keits­schwer­punkte im Be­reich In­for­ma­ti­ons­si­cher­heit (Im­ple­men­tie­rung und Zer­ti­fi­zie­rung von In­for­ma­ti­ons­ma­nage­ment­sys­te­men), Busi­ness Con­ti­nuity Ma­nage­ment, Prüfung von In­ter­nen Kon­troll­sys­te­men bei Out­sour­cing­be­zie­hun­gen so­wie der Zer­ti­fi­zie­rung von re­vi­si­ons- und be­weis­si­che­ren Lösun­gen zur elek­tro­ni­schen Do­ku­men­ten­ar­chi­vie­rung.

Die sehr gute Re­pu­ta­tion und hohe Qua­lität un­se­rer Sys­tem- und Ver­fah­ren­sprüfun­gen sind at­trak­tiv für IT-Re­vi­si­ons­spe­zia­lis­ten. Eb­ner Stolz kann mit dem fach­lich und per­so­nell sehr star­ken Team bei den Man­dan­ten jetzt auch kurz­fris­tig sehr um­fang­reich un­terstützen und Spe­zia­lis­ten be­reit­stel­len, um IT-Pro­jekte oder IT-Or­ga­ni­sa­tio­nen zu be­ur­tei­len. Denn Vor­sorge lohnt sich: Kom­plexe IT-Sys­teme können bei einem Aus­fall oder ei­ner Störung zu er­heb­li­chen ne­ga­ti­ven Aus­wir­kun­gen vom Rufschädi­gun­gen bis hin zur Be­stands­gefähr­dung der Un­ter­neh­men führen. 

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