In unserem Seminar möchten wir mit Ihnen die typischen Risikokonstellationen ambulant/stationärer Kooperationen erörtern, die rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen sowie Gestaltungsspielräume aufzeigen.
Die Einführung der Straftatbestände zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Jahr 2016 haben insbesondere die sektorenübergreifende Versorgung stark beeinflusst. In einem Spannungsfeld zwischen der sozialrechtlich erwünschten Verzahnung der ambulant/stationären Versorgung, einem Bedarf an niedergelassenen Ärzten als Krankenhausärzte in strukturschwachen Regionen und der geringen Schwelle für die Annahme eines Anfangsverdachts für strafrechtlich relevantes Verhalten sehen sich insbesondere Krankenhausgeschäftsführer, sonstige im Gesundheitssektor tätige Leitungspersonen und niedergelassene Ärzte einem ständigen Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus Januar 2019 zur Erbringung wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte und das Urteil des Bundesozialgerichts aus Juni 2019 zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarärzten haben die Gestaltung ambulant/stationärer Kooperationen zusätzlich erschwert und die Strafbarkeitsrisiken erweitert.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.