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Ebner Stolz Taxomat: Überwältigende Mehrheit für verbesserte Abschreibungsbedingungen

Wer in­ves­tiert, schafft die Ba­sis für künf­tige Wert­schöpfung. Das geht auf Kos­ten der Li­qui­dität und ist mit Ri­si­ken ver­bun­den. Zwar sor­gen In­ves­ti­tio­nen für eine steu­er­li­che Ent­las­tung, in­dem sie über Ab­schrei­bun­gen den steu­er­li­chen Ge­winn min­dern. In den meis­ten Fällen wird die steu­er­li­che Ent­las­tung aber zur Ge­dulds­probe, da sie erst im Laufe meh­re­rer Jahre ein­tritt.

Der Grund: Ab­schrei­bun­gen für Wirt­schaftsgüter des An­la­ge­vermögens, wie z. B. In­ves­ti­ti­onsgüter, die über einen Zeit­raum von mehr als einem Jahr ge­nutzt wer­den, ori­en­tie­ren sich in Deutsch­land re­gelmäßig an der be­triebs­gewöhn­li­chen Nut­zungs­dauer des Wirt­schafts­guts. Der Stan­dard­fall ist die li­neare Ab­schrei­bung über den Zeit­raum der Nut­zungs­dauer. Die Folge: Je­des Jahr kann nur ein gleich­blei­ben­der Bruch­teil der In­ves­ti­tion steu­er­lich gel­tend ge­macht wer­den. Ge­rade für Großin­ves­ti­tio­nen, die lange ge­nutzt wer­den und über einen lan­gen Zeit­raum ab­zu­schrei­ben sind, ist der jähr­li­che steu­er­li­che Ent­las­tungs­ef­fekt da­her häufig verhält­nismäßig über­schau­bar.

Christof Zondler: Quellensteuer auf Zahlungen nach UK?© Christof Zondler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart

In ein­zel­nen Be­rei­chen hat der Ge­setz­ge­ber be­reits den Be­darf für schnel­lere Ab­schrei­bungsmöglich­kei­ten er­kannt und ver­sucht, ge­gen­zu­steu­ern: So gibt es bei­spiels­weise eine Son­der­ab­schrei­bung für den Miet­woh­nungs­neu­bau, al­ler­dings nur noch für Baumaßnah­men bis 31.12.2021.

Corona-be­dingt gibt es ne­ben ei­ner de­gres­si­ven Ab­schrei­bung für be­weg­li­che An­la­gegüter in den Ver­an­la­gungs­zeiträumen 2020 und 2021 neu­er­dings auch eine So­fort­ab­schrei­bung für Com­pu­ter-Hard­ware und Soft­ware, die 2021 im Er­lass­wege ein­geführt wurde. An­sons­ten ha­ben kleine und mitt­lere Be­triebe die Möglich­keit, für künf­tige In­ves­ti­tio­nen einen In­ves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag steu­er­min­dernd zum Ab­zug zu brin­gen und mit­tels Son­der­ab­schrei­bun­gen eine schnel­lere Steu­er­ent­las­tung zu er­zie­len, so­bald das Wirt­schafts­gut an­ge­schafft wurde.

International konkurrenzfähig werden

„Welt­weit gibt es un­ter­schied­lichste Mo­delle, um In­ves­ti­tio­nen durch ver­bes­serte Ab­schrei­bungsmöglich­kei­ten zu fördern. In den USA ist es ak­tu­ell zum Bei­spiel möglich, ma­te­ri­elle be­weg­li­che Vermögens­ge­genstände im Jahr der In­be­trieb­nahme zu 100 % ab­zu­schrei­ben. Auch (mo­der­ni­sierte) Ge­wer­be­im­mo­bi­lien können un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen über le­dig­lich 15 Jahre ab­ge­schrie­ben wer­den“ erläutert Chris­tof Zond­ler, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart. „Deutsch­land ist ein Hoch­steu­er­land. Ver­bes­serte Ab­schrei­bungsmöglich­kei­ten für In­ves­ti­tio­nen wären zu­min­dest ein Vor­teil, den man Un­ter­neh­men künf­tig dau­er­haft (und nicht nur wie ak­tu­ell häufig be­fris­tet) bie­ten sollte, um im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich als In­ves­ti­ti­ons­stand­ort mit­hal­ten zu können.“

Deutliche Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat Nutzer für eine Verbesserung der Abschreibungsregeln

Es be­steht in Deutsch­land ein er­heb­li­cher Be­darf für ver­bes­serte Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen – so der Ein­druck, der sich aus den Ant­wor­ten der mehr als 12.000 Ta­xo­mat-Nut­zer er­gibt. Rund 82,34 % der Be­frag­ten spre­chen sich dafür aus, die Ab­schrei­bungs­re­geln in­ves­ti­ti­ons­freund­li­cher zu ge­stal­ten. Le­dig­lich rund 9,81 % der Ta­xo­mat-Nut­zer sind da­ge­gen. Bei wei­te­ren 7,85 % der Nut­zer ha­ben ver­bes­serte Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen kei­nen Ein­fluss auf die Wahl­ent­schei­dung.

Das sagen die Parteien 

Die von der Mehr­heit der Ta­xo­mat-Nut­zer ge­for­der­ten Ver­bes­se­run­gen bei den Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen wer­den in den Wahl­pro­gram­men von CDU/CSU, Grünen und FDP auf­ge­grif­fen.

Die CDU/CSU will die Ab­schrei­bungs­re­geln ver­bes­sern und rückt da­bei ins­be­son­dere die Bei­be­hal­tung bzw. Wie­der­einführung der de­gres­si­ven Ab­schrei­bung für be­weg­li­che An­la­gegüter in den Fo­kus, die nach ak­tu­el­lem Stand zum 31.12.2021 ausläuft. Außer­dem sol­len die Ab­schrei­bungs­re­geln für di­gi­tale Zu­kunfts­tech­no­lo­gien ver­bes­sert wer­den. Ex­pli­zit ge­nannt wer­den hier In­ves­ti­tio­nen in Ser­ver­an­la­gen, Künst­li­che In­tel­li­genz, 3D-Druck oder die Fa­brik 4.0.

Auch die FDP plädiert für eine Ver­ste­ti­gung der de­gres­si­ven Ab­schrei­bung für be­weg­li­che Wirt­schaftsgüter und will für di­gi­tale Wirt­schaftsgüter einen ein­heit­li­chen, verkürz­ten Ab­schrei­bungs­zeit­raum von ma­xi­mal drei Jah­ren, so­fern keine So­fort­ab­schrei­bung in Be­tracht kommt. Zu­dem sol­len die So­fort­ab­schrei­bungs­grenze für ge­ring­wer­tige Wirt­schaftsgüter erhöht und In­ves­ti­tio­nen in den Woh­nungs­bau durch An­he­bung des li­nea­ren Ab­schrei­bungs­pro­zent­sat­zes von 2 % auf 3 % gefördert wer­den.

Die Grünen wol­len vor al­lem für kleine und mitt­lere Un­ter­neh­men at­trak­tive und zeit­lich be­grenzte Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen einführen und In­ves­ti­tio­nen in kli­ma­verträgli­che An­la­gen mit In­ves­ti­ti­ons­zu­schüssen und de­gres­si­ven Ab­schrei­bungsmöglich­kei­ten fördern.

In den Wahl­pro­gram­men von SPD, Lin­ken und AfD fin­den sich keine Pläne für Ver­bes­se­run­gen der ak­tu­el­len Ab­schrei­bungs­be­din­gun­gen.

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