deen

Leistungen

Ebner Stolz Taxomat: Klares Votum für Familiensplitting

Das seit 1958 weit­ge­hend un­berührt ge­blie­bene Ehe­gat­ten­split­ting wird dem mo­der­nen Fa­mi­li­en­bild nicht mehr ge­recht. Trotz „Ehe für alle“ ha­ben an­dere Le­bens­for­men, etwa Al­lein­er­zie­hende oder un­ver­hei­ra­tete Paare mit Kin­dern das Nach­se­hen.

„Mit dem Eb­ner Stolz Ta­xo­mat woll­ten wir wis­sen, ob das herkömm­li­che Ehe­gat­ten­split­ting heute aus Sicht der Bürger noch seine Be­rech­ti­gung hat“, erläutert Chris­toph Ep­pin­ger, Wirt­schaftsprüfer und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart. „In mei­ner Si­tua­tion als Fa­mi­li­en­va­ter, der zu­dem mit ei­ner Steu­er­be­ra­te­rin in ei­ner „Wil­den Ehe“ lebt, ist dies natürlich auch pri­vat ein Thema“, be­tont Ep­pin­ger sein persönli­ches In­ter­esse.

Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer, Ebner Stolz Stuttgart© Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz

Ehegattensplitting gilt seit 1958 weitgehend unverändert

Seit sei­ner Einführung im Jahr 1958 blieb das Ehe­gat­ten­split­ting trotz viel­fa­cher Kri­tik un­verändert. Im Mai 2013 ent­schied das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass die Un­gleich­be­hand­lung von Ver­hei­ra­te­ten und gleich­ge­schlecht­li­chen Le­bens­part­nern hin­sicht­lich des Ehe­gat­ten­split­tings nicht mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz gemäß Art. 3 GG ver­ein­bar ist. Seit­her gilt das Ehe­gat­ten­split­ting auch für Le­bens­part­ner­schaf­ten.

Doch stellt sich die Frage: Ist das Ehe­gat­ten­split­ting über­haupt noch zeit­gemäß? Denn der Fa­mi­li­en­va­ter als al­lei­ni­ger Ernährer gehört längst der Ver­gan­gen­heit an und es gibt di­verse For­men des fa­miliären Zu­sam­men­le­bens. Viele Paare - auch mit Kin­dern - ent­schei­den sich für eine Fa­mi­lie ohne Trau­schein. Soll wirk­lich nur die wirk­sam ge­schlos­sene Ehe zum Steu­er­vor­teil führen - oder sollte das Split­ting nicht eher für Fa­mi­lien - also ge­ne­rell El­tern mit Kin­dern - zur An­wen­dung kom­men und die steu­er­li­che Ent­las­tung kin­der­freund­li­cher wer­den?

Zwei Drittel für kinderfreundlicheres Splittingverfahren

Zwei Drit­tel der mitt­ler­weile über 6.900 Nut­zer des Eb­ner Stolz-Ta­xo­ma­ten spra­chen sich für ein kin­der­freund­li­che­res Fa­mi­li­en­split­ting aus. 22,68 % sind mit der ge­genwärti­gen Form des Ehe­gat­ten­split­tings zu­frie­den und 10,37 % neh­men eine neu­trale Hal­tung ein. Diese Zah­len de­cken sich mit den Ant­wor­ten der Teil­neh­mer des Ta­xo­mats zur Bun­des­tags­wahl 2017. Auch da­mals spra­chen sich die Nut­zer deut­lich für ein kin­der­freund­li­che­res „Ehe­gat­ten­split­ting“ aus. 67 % stimm­ten dafür, 26 % da­ge­gen und 7 % nah­men eine neu­trale Hal­tung ein.

Wie stehen die Parteien zum Thema „Ehegattensplitting“?

Nach­dem CDU/CSU 2017 zu die­sem Thema keine Aus­sage ge­trof­fen ha­ben, spricht sich die Union ak­tu­ell für eine Bei­be­hal­tung des Ehe­gat­ten­split­tings, per­spek­ti­vi­sch durch Gewährung des vollen Grund­frei­be­trags für Kin­der für einen Ein­stieg in ein Kin­der­split­ting aus. Die SPD pro­pa­giert eine Ände­rung des Ehe­gat­ten­split­tings für neu ge­schlos­sene Ehen und ein Wahl­recht für be­ste­hende Ehen. Grüne und Linke wol­len das „Ehe­gat­ten­split­ting“ durch ein fa­mi­li­en­freund­li­ches Steu­er­mo­dell er­set­zen, während sich die FDP er­neut klar für eine Bei­be­hal­tung des Split­ting­ver­fah­rens aus­spricht. Die AfD tritt für die Einführung ei­nes steu­er­li­chen Fa­mi­li­en­split­tings ein. 

nach oben