„Mit dem Ebner Stolz Taxomat wollten wir wissen, ob das herkömmliche Ehegattensplitting heute aus Sicht der Bürger noch seine Berechtigung hat“, erläutert Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart. „In meiner Situation als Familienvater, der zudem mit einer Steuerberaterin in einer „Wilden Ehe“ lebt, ist dies natürlich auch privat ein Thema“, betont Eppinger sein persönliches Interesse.
Ehegattensplitting gilt seit 1958 weitgehend unverändert
Seit seiner Einführung im Jahr 1958 blieb das Ehegattensplitting trotz vielfacher Kritik unverändert. Im Mai 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern hinsichtlich des Ehegattensplittings nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 GG vereinbar ist. Seither gilt das Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften.
Doch stellt sich die Frage: Ist das Ehegattensplitting überhaupt noch zeitgemäß? Denn der Familienvater als alleiniger Ernährer gehört längst der Vergangenheit an und es gibt diverse Formen des familiären Zusammenlebens. Viele Paare - auch mit Kindern - entscheiden sich für eine Familie ohne Trauschein. Soll wirklich nur die wirksam geschlossene Ehe zum Steuervorteil führen - oder sollte das Splitting nicht eher für Familien - also generell Eltern mit Kindern - zur Anwendung kommen und die steuerliche Entlastung kinderfreundlicher werden?
Zwei Drittel für kinderfreundlicheres Splittingverfahren
Zwei Drittel der mittlerweile über 6.900 Nutzer des Ebner Stolz-Taxomaten sprachen sich für ein kinderfreundlicheres Familiensplitting aus. 22,68 % sind mit der gegenwärtigen Form des Ehegattensplittings zufrieden und 10,37 % nehmen eine neutrale Haltung ein. Diese Zahlen decken sich mit den Antworten der Teilnehmer des Taxomats zur Bundestagswahl 2017. Auch damals sprachen sich die Nutzer deutlich für ein kinderfreundlicheres „Ehegattensplitting“ aus. 67 % stimmten dafür, 26 % dagegen und 7 % nahmen eine neutrale Haltung ein.
Wie stehen die Parteien zum Thema „Ehegattensplitting“?
Nachdem CDU/CSU 2017 zu diesem Thema keine Aussage getroffen haben, spricht sich die Union aktuell für eine Beibehaltung des Ehegattensplittings, perspektivisch durch Gewährung des vollen Grundfreibetrags für Kinder für einen Einstieg in ein Kindersplitting aus. Die SPD propagiert eine Änderung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen und ein Wahlrecht für bestehende Ehen. Grüne und Linke wollen das „Ehegattensplitting“ durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, während sich die FDP erneut klar für eine Beibehaltung des Splittingverfahrens ausspricht. Die AfD tritt für die Einführung eines steuerlichen Familiensplittings ein.