Die Begrenzung der Höhe von Managergehältern wird schon lange diskutiert. Seit 2019 sind die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen nunmehr gesetzlich verpflichtet, für Managergehälter Obergrenzen festzulegen. Im Zuge des sog. ARUG II wurden im Aktiengesetz für börsennotierte Gesellschaften spezifische Anforderungen für das Vergütungssystem von Vorständen eingeführt. Zu diesem Zweck führt das Aktiengesetz nunmehr explizit einzelne Bestandteile von Vergütungssystemen auf. Bei der Ausgestaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, eine Deckelung der Vergütung für einzelne Mitglieder des Vorstands vorzusehen oder auf den Gesamtvorstand abzustellen. „Steuerliche Regelungen zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs solcher Vergütungen, wie sie schon länger gefordert werden, wurden bisher jedoch nicht umgesetzt“, erläutert Nikolaus Krenzel, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz in Köln. „Allerdings bestehen dagegen auch verfassungsrechtliche Bedenken. Dadurch würde das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt.“
Dennoch: Auch in diesem Wahlkampf wird wieder debattiert, ob es eine gesetzliche Beschränkung der Betriebsausgaben für Managergehälter geben soll.
Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat Nutzer für eine Begrenzung
Den Taxomat Nutzern verdienen die Top-Manager offenbar zu viel: Eine Mehrheit von 66,52 % spricht sich für eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Managergehälter aus. 25,31 % sind dagegen und 8,17 % haben keine eindeutige Meinung zu dieser Frage.
Das sagen die Parteien
CDU/CSU, FDP und AfD treffen zum Thema Managergehälter keine Aussagen in ihren Wahlprogrammen. Die SPD fordert eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf das 15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten. Bündnis 90/die Grünen möchten einen Betriebsausgabenabzug für Managergehälter oberhalb von 500.000 Euro. Die Linken fordern ebenfalls eine verbindliche Obergrenze für Managergehälter, die maximal das 20-fache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen beträgt. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass es keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern oberhalb von 500.000 Euro gibt.