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Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit für Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs von Managergehältern

Das Ge­halt von Ma­na­gern ist oft ein Viel­fa­ches höher als das nor­ma­ler Ar­beit­neh­mer - und da­mit auch re­gelmäßig ein Thema mit po­li­ti­schem Zünd­stoff. Un­ter­neh­men können die Aus­ga­ben für die Gehälter ih­rer Ma­na­ger auch steu­er­lich zum Ab­zug brin­gen. Überhöhte Ma­na­ger­gehälter spie­len des­halb auch in den Wahl­pro­gram­men ei­ni­ger Par­teien eine Rolle: Eb­ner Stolz fragt die Ta­xo­mat Nut­zer: Soll der Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zug für Ma­na­ger­gehälter künf­tig in der Höhe be­grenzt wer­den?

Die Be­gren­zung der Höhe von Ma­na­ger­gehältern wird schon lange dis­ku­tiert. Seit 2019 sind die Auf­sichtsräte von börsen­no­tier­ten Un­ter­neh­men nun­mehr ge­setz­lich ver­pflich­tet, für Ma­na­ger­gehälter Ober­gren­zen fest­zu­le­gen. Im Zuge des sog. ARUG II wur­den im Ak­ti­en­ge­setz für börsen­no­tierte Ge­sell­schaf­ten spe­zi­fi­sche An­for­de­run­gen für das Vergütungs­sys­tem von Vorständen ein­geführt. Zu die­sem Zweck führt das Ak­ti­en­ge­setz nun­mehr ex­pli­zit ein­zelne Be­stand­teile von Vergütungs­sys­te­men auf. Bei der Aus­ge­stal­tung der Ma­xi­mal­vergütung der Vor­stands­mit­glie­der hat der Auf­sichts­rat die Möglich­keit, eine De­cke­lung der Vergütung für ein­zelne Mit­glie­der des Vor­stands vor­zu­se­hen oder auf den Ge­samt­vor­stand ab­zu­stel­len. „Steu­er­li­che Re­ge­lun­gen zur Be­gren­zung des Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zugs sol­cher Vergütun­gen, wie sie schon länger ge­for­dert wer­den, wur­den bis­her je­doch nicht um­ge­setzt“, erläutert Ni­ko­laus Kren­zel, Wirt­schaftsprüfer und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln. „Al­ler­dings be­ste­hen da­ge­gen auch ver­fas­sungs­recht­li­che Be­den­ken. Da­durch würde das Prin­zip der Gleich­be­hand­lung ver­letzt.“

Nikolaus Krenzel, Ebner Stolz Köln© Nikolaus Krenzel, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz in Köln

Den­noch: Auch in die­sem Wahl­kampf wird wie­der de­bat­tiert, ob es eine ge­setz­li­che Be­schränkung der Be­triebs­aus­ga­ben für Ma­na­ger­gehälter ge­ben soll.

Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat Nutzer für eine Begrenzung

Den Ta­xo­mat Nut­zern ver­die­nen die Top-Ma­na­ger of­fen­bar zu viel: Eine Mehr­heit von 66,52 % spricht sich für eine Be­gren­zung des Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zugs für Ma­na­ger­gehälter aus. 25,31 % sind da­ge­gen und 8,17 % ha­ben keine ein­deu­tige Mei­nung zu die­ser Frage.

Das sagen die Parteien

CDU/CSU, FDP und AfD tref­fen zum Thema Ma­na­ger­gehälter keine Aus­sa­gen in ih­ren Wahl­pro­gram­men. Die SPD for­dert eine Be­gren­zung der steu­er­li­chen Ab­zugsfähig­keit von Ma­na­ger­gehältern auf das 15-fa­che des Durch­schnitts­ein­kom­mens der Be­schäftig­ten. Bünd­nis 90/die Grünen möch­ten einen Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zug für Ma­na­ger­gehälter ober­halb von 500.000 Euro. Die Lin­ken for­dern eben­falls eine ver­bind­li­che Ober­grenze für Ma­na­ger­gehälter, die ma­xi­mal das 20-fa­che des nied­rigs­ten Ge­halts im Un­ter­neh­men beträgt. Außer­dem set­zen sie sich dafür ein, dass es keine steu­er­li­che Ab­zugsfähig­keit von Gehältern ober­halb von 500.000 Euro gibt.

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