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Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit der Befragten lehnen Vermögensteuer und Vermögensabgabe ab

  • 58,47 % der Be­frag­ten ge­gen die Wie­der­einführung der Vermögen­steuer
  • Für 36,63 % ist die Vermögen­steuer zur Fi­nan­zie­rung der Corona-Schul­den eine Op­tion
  • Die von den Lin­ken zusätz­lich ge­for­derte Vermögens­ab­gabe wird mehr­heit­lich ab­ge­lehnt
Stutt­gart, 25.08.2021 - Seit 1997 wird die Vermögen­steuer auf­grund ei­ner Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1995 nicht mehr er­ho­ben, aber ge­rade zur Rückführung der ge­stie­ge­nen Staats­ver­schul­dung durch die Corona-Pan­de­mie wird eine Wie­der­einführung der Vermögen­steuer wie­der verstärkt dis­ku­tiert.

Grund der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes war die grobe Un­gleich­be­hand­lung der ver­schie­de­nen Vermögens­ar­ten, spe­zi­ell des Grund­vermögens. Zu­dem wurde da­mals in Frage ge­stellt, ob die Vermögen­steuer an­ge­sichts des enor­men Er­he­bungs­auf­wands tatsäch­lich zu Mehr­ein­nah­men für den Fis­kus führen kann. Statt Grund­vermögen höher zu be­wer­ten und da­mit stärker zu be­steu­ern, wie dies im Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil ge­for­dert wurde, ent­schied sich die da­ma­lige Bun­des­re­gie­rung, die Vermögen­steuer nicht mehr zu er­he­ben. Das Vermögen­steu­er­ge­setz ist aber bis­her nicht auf­ge­ho­ben, es wurde bis heute auf­grund der be­ste­hen­den ho­hen ver­fas­sungs­recht­li­chen Hürden noch nicht an­ge­passt. Eine Vermögens­be­steue­rung ist nur in we­ni­gen an­de­ren Staa­ten an­zu­tref­fen.

„Die ak­tu­elle po­li­ti­sche De­batte zur Wie­der­be­le­bung der Vermögens­steuer hat zu ei­ner großen Ver­un­si­che­rung im Mit­tel­stand geführt. Diese zusätz­li­che Steu­er­be­las­tung würde Un­ter­neh­mern li­quide Mit­tel ent­zie­hen, die sie drin­gend für In­ves­ti­tio­nen und wei­tere Di­gi­ta­li­sie­rungs­auf­wen­dun­gen benöti­gen,“ erläutert Nadja Kuner, Rechts­anwältin und Steu­er­be­ra­te­rin bei Eb­ner Stolz in Karls­ruhe. Sie rät da­her, dass Steu­er­pflich­tige die Ent­wick­lun­gen in der po­li­ti­schen Dis­kus­sion bis zum Aus­gang der Bun­des­tags­wahl be­ob­ach­ten und sich zu­dem ggf. Ge­dan­ken über ihre Vermögens­nach­folge bzw. die Nach­fol­ge­pla­nung ma­chen.

Das sa­gen die Par­teien dazu

Grüne, SPD und Linke spre­chen sich uni­sono für eine Wie­der­einführung der Vermögen­steuer aus. Die Aus­ge­stal­tun­gen sind je­doch im Ein­zel­nen un­ter­schied­lich. Während die SPD von ei­ner Vermögen­steuer mit maßvol­lem ein­heit­li­chen Steu­er­satz von 1 % für sehr hohe Vermögen un­ter Gewährung ho­her persönli­cher Frei­beträge und Ver­scho­nung von Be­triebs­grund­la­gen spricht, wer­den Bünd­nis 90/Die Grünen kon­kre­ter und for­dern eine Vermögen­steuer für Vermögen ober­halb 2 Mio. Euro pro Per­son von jähr­lich 1 %, wo­bei Be­triebs­vermögen in ge­wis­sem Um­fang begüns­tigt wer­den soll. Die Linke hin­ge­gen tritt so­gar für eine Vermögen­steuer von 5 % für Vermögen ober­halb 1 Mio. Euro mit einem Frei­be­trag von 5 Mio. Euro für Un­ter­neh­men und be­triebs­not­wen­di­ges Vermögen ein. Und - an­ders als die übri­gen Par­teien for­dern die Lin­ken zusätz­lich eine ein­ma­lige pro­gres­siv ge­staf­felte Vermögens­ab­gabe zwi­schen 10 und 30 % für Net­to­vermögen über 2 Mio. Euro zur Fi­nan­zie­rung der Corona-Las­ten. Auch hier soll Be­triebs­vermögen wie bei der Vermögen­steuer begüns­tigt sein.

CDU, FDP und AfD hin­ge­gen leh­nen eine Wie­der­be­le­bung der Vermögen­steuer ab. „Die Hal­tung der FDP zu die­sem Thema ist ein­deu­tig: Sie hatte im Ja­nuar 2021 einen Ge­set­zes­vor­schlag ein­ge­bracht, wo­nach die der­zeit aus­ge­setzte Vermögens­steuer ganz ab­ge­schafft wer­den soll,“ sagt Steu­er­be­ra­te­rin Kuner. Die Union spricht sich ge­gen eine Wie­der­be­le­bung der Vermögen­steuer aus. Auch laut dem Wahl­pro­gramm der AfD soll diese er­satz­los weg­fal­len.

Mehr­heit der Eb­ner Stolz Ta­xo­mat Nut­zer ge­gen Vermögen­steuer und Vermögens­ab­gabe

Bis 09.08.2021 ha­ben mehr als 7.100 Per­so­nen am Eb­ner Stolz Ta­xo­mat teil­ge­nom­men. Mit 58,47 % spricht sich die Mehr­heit der Teil­neh­mer ge­gen eine Wie­der­be­le­bung der Vermögen­steuer aus. 36,63 % sind dafür und 4,91 % ha­ben keine ein­deu­tige Mei­nung zu die­sem Thema.
Die Vermögens­ab­gabe wird von 58,99 % ab­ge­lehnt. 32,23 % der Teil­neh­men­den sind dafür und 8,78 % sind noch un­ent­schlos­sen.

Pressekontakt:

Dr. Ul­rike Höreth
Eb­ner Stolz
Kro­nen­straße 30
70174 Stutt­gart
Tel.  +49 711 2049-1371
ul­rike.hoereth@eb­ner­stolz.de

Unternehmenskontakt:

Nadja Kuner
Eb­ner Stolz
Lo­renz­straße 29
76135 Karls­ruhe
Tel.  +49 721 915705-22
nadja.kuner@eb­ner­stolz.de

Über Ebner Stolz

Eb­ner Stolz ist eine der größten un­abhängi­gen mit­telständi­schen Prüfungs- und Be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land und gehört zu den Top Ten der Bran­che. Das Un­ter­neh­men verfügt über jahr­zehn­te­lange fun­dierte Er­fah­rung in Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung. Die­ses breite Spek­trum bie­ten 1.800 Mit­ar­bei­ter in dem für sie ty­pi­schen mul­ti­dis­zi­plinären An­satz in al­len we­sent­li­chen deut­schen Großstädten und Wirt­schafts­zen­tren an. Als Marktführer im Mit­tel­stand be­treut das Un­ter­neh­men über­wie­gend mit­telständi­sche In­dus­trie-, Han­dels- und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men al­ler Bran­chen und Größenord­nun­gen.

Länderüberg­rei­fende Prüfungs- und Be­ra­tungs­aufträge führt Eb­ner Stolz zu­sam­men mit Part­nern von Ne­xia In­ter­na­tio­nal durch, welt­weit ei­nes der zehn größten Netz­werke von Be­ra­tungs- und Wirt­schaftsprüfungs­un­ter­neh­men. Eb­ner Stolz ist über Ne­xia in über 120 Ländern mit mehr als 720 Büros ver­tre­ten.

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