- Ehegattensplitting wird dem modernen Familienbild nicht mehr gerecht
- Stärkere Berücksichtigung von Kindern
- Wenig Reformbereitschaft bei den Parteien
Wie funktioniert der Taxomat?
Der Ebner Stolz Taxomat funktioniert ähnlich wie der Wahl-O-Mat; er beschränkt sich allerdings auf den steuerlichen Bereich. Der Taxomat konzentriert sich auf die sechs Parteien, die Potenzial haben, in den Bundestag einzuziehen. Anhand von dreizehn Fragen wird die Parteipräferenz zu steuerlichen Themen analysiert - eine davon bezieht sich auf das Ehegattensplitting.
Ehegattensplitting beflügelte die Alleinverdienerehe
Zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland wurden Frauen, die in einem fremden Betrieb beschäftigt waren, individuell besteuert. Demgegenüber unterlagen Ehefrauen, die in demselben Betrieb wie ihr Ehemann arbeiteten, selbständig oder freiberuflich tätig waren, der Zusammenveranlagung. Diese unterschiedliche Besteuerung von Ehefrauen - je nach Art der Beschäftigung - bewertete das Bundesverfassungsgericht seinerzeit als Verstoß gegen Art. 6 GG - den Schutz von Ehe und Familie. Daraufhin wurde 1958 das sog. Ehegattensplitting eingeführt, also die Zusammenveranlagung von Ehepartnern mit dem sog. Splittingtarif. „Dies beflügelte das damals herkömmliche Familienbild der sog. Alleinverdienerehe. Mit dem Ehegattensplitting sollte eine besondere Anerkennung der Funktion der Ehefrau als Hausfrau und Mutter ausgesprochen werden“, beendet Eppinger seinen Blick in die Vergangenheit.
Ehegattensplitting gilt seit 1958 weitgehend unverändert
Seit seiner Einführung ist das Ehegattensplitting trotz vielfacher Kritik unverändert geblieben. Im Mai 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern hinsichtlich des Ehegattensplittings nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 GG vereinbar ist. Nunmehr gilt das Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften.
Doch - ist das Ehegattensplitting überhaupt noch zeitgemäß? Der Familienvater als alleiniger Ernährer gehört längst der Vergangenheit an, Ehen werden geschieden, Ehepartner verwitwen und stehen allein mit ihren Kindern da. Und viele Paare - auch mit Kindern - entscheiden sich für eine Familie ohne Trauschein. Soll wirklich nur die wirksam geschlossene Ehe zum Steuervorteil führen - oder sollte das Splitting nicht eher für Familien - also Eltern mit Kindern - zur Anwendung kommen?
Zwei-Drittel-Mehrheit für Familiensplitting
67 % der mittlerweile über 12.000 Nutzer des Ebner Stolz-Taxomaten sprachen sich für ein kinderfreundlicheres „Ehegattensplitting“, also für ein Familiensplitting, aus. 26 % sind mit der gegenwärtigen Form des Ehegattensplittings zufrieden und 7 % nehmen eine neutrale Haltung ein.
Kein klarer Reformwille bei den Parteien
Und wie stellen sich die Parteien zum Thema Splitting? „Bedauerlicherweise ist im Wahlprogramm von CDU/CSU hierzu keine Aussage enthalten“, analysiert Eppinger, „und die FDP spricht sich sogar klar für die Beibehaltung des Ehegattensplittings aus.“ SPD und Grüne wollen das Ehegattensplitting beibehalten. Alternativ soll ein Familientarif oder ein Familienbudget gewählt werden können. Auch die AfD tritt für die Ergänzung des Ehegattensplittings durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ein. Noch weiter gehen die Linken: Sie wollen das Ehegattensplitting durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzen. „Es bleibt der Wahlausgang abzuwarten, aber viel Bewegung wird in dieser Frage nicht zu erwarten sein“, resümiert Eppinger.
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