- Die etablierten Parteien fordern das Aus der Abgeltungsteuer
- 58 Prozent der Taxomat-Befragten sind für deren Beibehaltung
- Abschaffung der Steuer steuersystematisch bedenklich
Wie funktioniert der Taxomat?
Der Ebner Stolz Taxomat funktioniert ähnlich wie der Wahl-O-Mat; er beschränkt sich allerdings auf den steuerlichen Bereich. Der Taxomat konzentriert sich auf die sechs Parteien, die Potenzial haben, in den Bundestag einzuziehen. Anhand von dreizehn Fragen wird die Parteipräferenz zu steuerlichen Themen analysiert - eine davon bezieht sich auf die Abgeltungsteuer.
Abgeltungsteuer gibt es erst seit 2009
Die erst 2009 eingeführte pauschale Steuer auf Kapitalerträge trägt im Wesentlichen zur Verfahrensvereinfachung bei. Es handelt sich dabei um eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, also auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt einheitlich 25 Prozent. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten. Damit gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten.
Steuervereinfachung - unter dem Preis der Besserstellung der Reichen
Die Folge: Die bereits besteuerten Kapitalerträge müssen nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Und: Sie werden nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert. „Wer einer geringeren tariflichen Einkommensteuer unterliegt, kann die sog. Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall wird die zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück erstattet“, erläutert Manuela Wänger, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz in Stuttgart. Von der Abgeltungsteuer profitieren in erster Linie Steuerpflichtige mit höherem Einkommen und demzufolge einem über 25 Prozent liegenden Einkommensteuersatz. Denn auch sie zahlen auf Kapitalerträge lediglich 25 Prozent Steuer.
Parteien nehmen sich der Kritik an
Insbesondere diese Besserstellung der Reichen wird vielfach kritisiert - und so machen sich fast alle potenziellen Bundestagsparteien unisono in ihren Wahlkampfkonzepten für die Abschaffung der Abgeltungsteuer stark. Das ergab eine Analyse der steuerlichen Wahlkampfkonzepte durch Ebner Stolz. Dass sich diese Forderung im Wahlkampfkonzept der Linken befindet, mag kaum zu verwundern; doch auch CDU, SPD und Grüne wollen das Aus der pauschalen Steuer und den Weg zurück zur individuellen Einkommensbesteuerung von Kapitalerträgen.
Taxomat-Nutzer für Beibehaltung der Abgeltungsteuer
Die Forderung nach der Abschaffung der Abgeltungsteuer verwundert umso mehr, als sich immerhin knapp 58 Prozent der Befragten des Ebner Stolz Taxomats für deren Beibehaltung aussprechen. 35 Prozent der Befragten fordern das Aus der Abgeltungsteuer und die restlichen 7 Prozent haben zu dieser Frage keine Meinung.
Glaubt man den Forderungen der Parteien, dürfte eine Abschaffung der Abgeltungsteuer in der kommenden Legislaturperiode sehr wahrscheinlich sein. „Dann dürfte aber intensiv zu klären sein, wie Kapitaleinkünfte künftig zu versteuern sind“, gibt Manuela Wänger, Steuerberaterin und Partnerin bei Ebner Stolz in Stuttgart zu bedenken. Geht es um Dividenden, werden diese bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft besteuert. Eine nochmalige vollständige Besteuerung auf Ebene des Anteilseigners würde zu einer Doppelbesteuerung führen. „Diese Kaskadenbesteuerung wäre wirtschaftspolitisch ein Desaster“, resumiert Wänger. Steuersystematisch weitaus unproblematischer wäre die Abschaffung der Abgeltungsteuer bei den Zinsen. Abschließend führt sie aus, dass gegen eine umfassende Einkommensbesteuerung der Zinsen aber derzeit das niedrige Zinsniveau spricht.
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