Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war die grobe Ungleichbehandlung der verschiedenen Vermögensarten, speziell des Grundvermögens. Zudem wurde damals in Frage gestellt, ob die Vermögensteuer angesichts des enormen Erhebungsaufwands tatsächlich zu Mehreinnahmen für den Fiskus führen kann. Statt Grundvermögen höher zu bewerten und damit stärker zu besteuern, wie dies im Verfassungsgerichtsurteil gefordert wurde, entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer nicht mehr zu erheben. Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben, es wurde bis heute aufgrund der bestehenden hohen verfassungsrechtlichen Hürden noch nicht angepasst. Eine Vermögensbesteuerung ist nur in wenigen anderen Staaten anzutreffen.
„Die aktuelle politische Debatte zur Wiederbelebung der Vermögenssteuer hat zu einer großen Verunsicherung im Mittelstand geführt. Diese zusätzliche Steuerbelastung würde Unternehmern liquide Mittel entziehen, die sie dringend für Investitionen und weitere Digitalisierungsaufwendungen benötigen,“ erläutert Nadja Kuner, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Ebner Stolz in Karlsruhe. Sie rät daher, dass Steuerpflichtige die Entwicklungen in der politischen Diskussion bis zum Ausgang der Bundestagswahl beobachten und sich zudem ggf. Gedanken über ihre Vermögensnachfolge bzw. die Nachfolgeplanung machen.
Das sagen die Parteien dazu
Grüne, SPD und Linke sprechen sich unisono für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Die Ausgestaltungen sind jedoch im Einzelnen unterschiedlich. Während die SPD von einer Vermögensteuer mit maßvollem einheitlichen Steuersatz von 1 % für sehr hohe Vermögen unter Gewährung hoher persönlicher Freibeträge und Verschonung von Betriebsgrundlagen spricht, werden Bündnis 90/Die Grünen konkreter und fordern eine Vermögensteuer für Vermögen oberhalb 2 Mio. Euro pro Person von jährlich 1 %, wobei Betriebsvermögen in gewissem Umfang begünstigt werden soll. Die Linke hingegen tritt sogar für eine Vermögensteuer von 5 % für Vermögen oberhalb 1 Mio. Euro mit einem Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmen und betriebsnotwendiges Vermögen ein. Und - anders als die übrigen Parteien fordern die Linken zusätzlich eine einmalige progressiv gestaffelte Vermögensabgabe zwischen 10 und 30 % für Nettovermögen über 2 Mio. Euro zur Finanzierung der Corona-Lasten. Auch hier soll Betriebsvermögen wie bei der Vermögensteuer begünstigt sein.
CDU, FDP und AfD hingegen lehnen eine Wiederbelebung der Vermögensteuer ab. „Die Haltung der FDP zu diesem Thema ist eindeutig: Sie hatte im Januar 2021 einen Gesetzesvorschlag eingebracht, wonach die derzeit ausgesetzte Vermögenssteuer ganz abgeschafft werden soll,“ sagt Steuerberaterin Kuner. Die Union spricht sich gegen eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. Auch laut dem Wahlprogramm der AfD soll diese ersatzlos wegfallen.
Mehrheit der Ebner Stolz Taxomat Nutzer gegen Vermögensteuer und Vermögensabgabe
Bis 09.08.2021 haben mehr als 7.100 Personen am Ebner Stolz Taxomat teilgenommen.
Mit 58,47 % spricht sich die Mehrheit der Teilnehmer gegen eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. 36,63 % sind dafür und 4,91 % haben keine eindeutige Meinung zu diesem Thema.
Die Vermögensabgabe wird von 58,99 % abgelehnt. 32,23 % der Teilnehmenden sind dafür und 8,78 % sind noch unentschlossen.