Abgeltungsteuer gibt es erst seit 2009
Die erst 2009 eingeführte pauschale Steuer auf Kapitalerträge trägt im Wesentlichen zur Verfahrensvereinfachung bei. Mit der Abgeltungssteuer wurde bezweckt, alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, die im privaten Bereich anfallen, steuerlich einheitlich zu behandeln und mit einem Steuersatz von 25 % zu besteuern. Die Abgeltungsteuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Damit gilt die Steuer für den Privatanleger als abgegolten. Bereits besteuerte Kapitalerträge müssen nicht nochmals in der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden. Sie werden auch nicht dem individuellen Steuersatz unterworfen. „Und deshalb ist die Abgeltungsteuer insbesondere auf Zinsen in der Kritik: Denn es profitieren in erster Linie Steuerpflichtige mit höherem Einkommen, deren Einkommensteuersatz über 25 % liegt“, erläutert Marco Brinkmann, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Frankfurt.
Zwar vereinbarten 2018 Union und SPD im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte. „Dies sollte geschehen, sobald der automatische internationale Informationsaustausch funktioniert. Dadurch sollten Steueroasen ausgetrocknet werden“, erläutert Brinkmann das Vorhaben. „Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus sind Zinseinkünfte jedoch eine nur begrenzte Einkunftsquelle, weswegen das Thema bei der amtierenden Bundesregierung nicht sonderlich relevant ist.“
Komplexer wird es, wenn es um die Abschaffung der Abgeltungsteuer insgesamt geht. Denn in Bezug auf Unternehmensgewinne, d. h. Dividenden und Aktienveräußerungsgewinne erfolgt derzeit eine definitive Doppelbelastung, die nur teilweise mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % kompensiert wird. „Dann müsste es zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Besteuerung dieser Einkünfte kommen,“ so Brinkmann.
Das sagen die Parteien
Die SPD äußert sich zu diesem Thema nicht in ihrem Wahlprogramm. Auch die AfD trifft keine Aussage zur Abgeltungsteuer. Union und FDP streben beide eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags an - zur Abgeltungsteuer wird auch hier nichts verlautbart. Bündnis 90/die Grünen und die Linke wollen dagegen eine Abschaffung der Abgeltungsteuer und eine progressive Besteuerung der Kapitaleinkünfte.
Keine eindeutige Tendenz bei den Ebner Stolz Taxomat Nutzern
Das Bild zur Frage, ob die Abgeltungsteuer endgültig abgeschafft werden soll, ist uneinheitlich. Gegen die Abschaffung sprechen sich mit 49,43 % knapp der Hälfte der Nutzer aus. 43,78 % sind für eine Abschaffung und 6,79 % möchten sich zu diesem Thema nicht klar festlegen.