Schneller als man denkt und häufig unbewusst gerät man in Konflikt mit wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Vorgaben. Deshalb gilt an oberster Stelle: Vorbeugen mit einem angemessenen Compliance-Management-System ist immer besser als die Nachsorge. Stehen jedoch strafprozessuale Ermittlungen im Raum, sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Um unsere Mandanten auch in diesem Bereich qualifiziert zu betreuen, haben wir uns in Köln mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Philipp Külz und Rechtsanwältin, Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA) Christina Odenthal, LL.M., sowie in Stuttgart mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Timo Schmucker, LL.M., verstärkt. Damit können wir neben den bisherigen Steuerstrafrechts-Teams von Dr. Detlev Heinsius in Hamburg und Dr. Sven Christian Gläser in Stuttgart nun auch qualifizierte wirtschaftsstrafrechtliche Beratung anbieten. Wir sprechen mit den drei Partnern darüber, welcher Mehrwert hierdurch für die Mandanten entsteht.
Herr Dr. Gläser, wie war Ebner Stolz bisher in der wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Beratung aufgestellt?
Gläser: Als Prüfungs- und Beratungsgesellschaft liegt der Fokus unserer Tätigkeit auf der klassischen Steuerberatung. Aufgrund zahlreicher Verschärfungen steuerstrafrechtlicher Vorschriften, aber auch des zunehmend aggressiven Verhaltens der Finanzverwaltung insbesondere in Betriebsprüfungen ist der Bedarf an steuerstrafrechtlicher Beratung kontinuierlich gewachsen. Diese Mandate wurden bisher von meinem Stuttgarter Team sowie dem Team um Dr. Detlev Heinsius von Hamburg aus betreut.
Herr Dr. Gläser, aus welchem Grund haben Sie sich nun mit eigenen Wirtschaftsstrafrechtlern verstärkt?
Gläser: Auch im Wirtschaftsstrafrecht ist der Bedarf nach entsprechender Beratung gestiegen. Wir verfolgen mit diesem Schritt unsere Strategie einer integrierten Beratung aus einer Hand konsequent weiter. Mit Herrn Külz und seinem Team ist es uns gelungen, einen bundesweit renommierten Experten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht für unseren Kölner Standort zu gewinnen. Herr Schmucker ergänzt mit seiner langjährigen forensischen Erfahrung auf ideale Weise unser Stuttgarter Team.
Herr Külz, Sie stammen aus einer Strafrechtsboutique. Was waren Ihre Beweggründe, sich Ebner Stolz anzuschließen?
Külz: Ich berate zahlreiche Unternehmen und deren Verantwortliche in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dabei spielen sehr häufig auch Themen aus Bereichen wie etwa Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und natürlich auch Steuerrecht eine Rolle. Bei Ebner Stolz habe ich die Möglichkeit, den Mandanten gemeinsam mit Spezialisten aus den anderen Rechtsbereichen deutschlandweit Beratung auf höchstem Niveau „aus einer Hand“ anzubieten. Dadurch haben wir einen großen Vorteil gegenüber zahlreichen Wettbewerbern, insbesondere den Boutiquen.
Herr Dr. Heinsius, worin besteht aufgrund des Hinzugewinns dieser Experten nun der konkrete Mehrwert für die Mandanten?
Heinsius: Die Beratung von Ebner Stolz zeichnet sich dadurch aus, dass Experten aus unterschiedlichen Disziplinen Hand in Hand arbeiten. So entstehen, anders als bei Einschaltung mehrerer Beratungshäuser, keine Reibungsverluste. Ein Beispiel: Zwischenzeitlich scheut sich die Finanzverwaltung auch bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen nicht, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Betroffene einzuleiten - nach dem Motto „erst schießen und dann fragen“. Geht es etwa um anspruchsvolle Themen im internationalen Steuerrecht oder im Umsatzsteuerrecht, haben wir diese Expertise ebenso im Haus wie die Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndern, Staatsanwälten, und Strafrichtern.
Herr Külz, bisher waren Sie Rechtsanwalt in einer Boutique, nun arbeiten Sie im Team mit bundesweit mehr als 1.400 Köpfen. Wie sind Ihre ersten Erfahrungen?
Külz: Durchweg positiv - meine Kollegin Frau Odenthal und ich sind toll aufgenommen worden. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Praxisgruppen funktioniert reibungslos - trotz der vielen Mitarbeiter hat man vom ersten Tag an den Eindruck, Teil eines echten Teams zu sein.
Wollen Sie uns auch kurz Ihre beiden anderen neuen Kollegen aus dem Wirtschaftsstrafrecht vorstellen?
Külz: Frau Odenthal und ich arbeiten schon seit mehreren Jahren zusammen. Sie hat bereits frühzeitig mit einem Masterstudiengang in Osnabrück den Fokus auf das Wirtschaftsstrafrecht gelegt und anschließend gesonderte Expertise im Steuerstrafrecht erlangt. Insbesondere in der Präventionsberatung ist es uns sehr wichtig, auch die unternehmerische Seite nicht aus den Augen zu verlieren - neben der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften muss der Berater gleichzeitig berücksichtigen, dass das Unternehmen wirtschaftlich tätig sein muss. Vor diesem Hintergrund war Frau Odenthal im Rahmen eines Secondments in der Compliance-/ Wirtschaftsstrafrechtsabteilung eines internationalen Großkonzerns tätig und hat auch im Bereich Criminal Compliance einen Arbeitsschwerpunkt entwickelt.
Herr Schmucker war zuvor Partner bei der mittelständischen Kanzlei Melchers. Er zeichnete sich dort für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an den Standorten Heidelberg und Frankfurt verantwortlich. Er verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung als bundesweit tätiger Instanzverteidiger in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen vor Gericht. Zu seinen Mandanten gehören neben vermögenden Privatpersonen insbesondere auch mittelständische Unternehmen, die er auch im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen oder bei Auskunftsersuchen durch die Steuerfahndung vertritt.
Eine Frage in die Runde: Niemand kommt gerne in Konflikt mit den Ermittlungsbehörden. Doch welches Vorgehen ist Betroffenen im Fall des worst case anzuraten?
Gläser: Zunächst cool bleiben. Insbesondere in Durchsuchungssituationen kann man als Beschuldigter nicht viel tun, aber vieles falsch machen. Sobald sich der Pulverdampf verzogen hat und die Vorwürfe konkret im Raum stehen, muss die Verteidigungsstrategie sorgfältig erarbeitet werden. Im Steuerstrafrecht gilt dabei: Materielles Steuerrecht und Strafrecht sind immer zwei Seiten ein und derselben Medaille und müssen gleichermaßen in die Argumentation einfließen.
Külz: In meiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt habe ich viele Durchsuchungen bei Unternehmen durchgeführt - als Ermittler merkt man schnell, ob sich ein Unternehmen im Vorfeld mit einem möglichen Krisenfall auseinandergesetzt hat oder nicht. Bei den unvorbereiteten Unternehmen bricht nahezu immer Chaos aus - ein Umstand, der fatale Auswirkungen auf das Strafverfahren haben kann. Ermittler nutzen sehr gerne die Unerfahrenheit aus - dementsprechend lohnt sich in jedem Fall die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Rechte und Pflichten das Unternehmen und der Einzelne bei strafprozessualen Maßnahmen eigentlich hat. Mit überschaubarem Aufwand kann man hier leicht die entsprechenden Weichen stellen. Wir erleben hier in der Praxis von Mitarbeitern, die anfangen, bei Durchsuchungen Papier zu essen, bis hin zu handgreiflichem Empfangspersonal, welches das Unternehmen mit allen Mitteln „verteidigen“ möchte, leider sehr viel.
Daneben kommt man im worst case nicht umhin, sich frühzeitig entsprechende externe Hilfe einzuholen. Bereits in einem frühen Stadium muss entschieden werden, ob man kooperiert, oder (im Wirtschaftsstrafrecht ein eher seltener Weg) mit den Behörden auf Konfrontation gehen muss.
Heinsius: Die Gegenfrage ist, was man unter worst case versteht. Beunruhigt sind die Mandanten sowohl bei der Einleitung eines Strafverfahrens, bei der Durchsuchung, beim Erlass eines Vermögensarrestes oder bei Inhaftierung. In Abhängigkeit des Verfahrensstandes und des primären Bedürfnisses des Mandanten ist zu handeln. Bei Inhaftierung oder bei einem Vermögensarrest ist anders zu taktieren als bei einer Durchsuchung. Manchmal liegt das wesentliche Augenmerk des in den Fokus geratenen Unternehmens in der Vermeidung von Presseberichterstattungen. Dann ist neben dem strafrechtlichen Wissen auch ein gewisses Netzwerk gefragt. Im Falle des worst case würde ich dem Betroffenen daher eine individuelle Beratung, die auch multidisziplinäre Fachbereiche verbinden kann, empfehlen.