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Edgar Gellmers
Rechtsanwalt

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  • Sachverständiger bei der Prüfung von Zwischen- und Schlussrechnungen nach
    § 66 InsO bzw. bei Kassenprüfungen nach § 69 InsO
  • Bescheinigungen nach § 270b
  • Erstellung von Insolvenzplänen
  • Erstellung oder Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Plausibilisierung von Fortführungsprognosen
  • Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Übernahme der Interims-Management Buchhaltung (FiBu,Insolvenzbuchhaltung)
  • Übernahme der Insolvenzbuchführung und begleitende Schlussrechnungserstellung

BRANCHEN

  • Mittelständische Unternehmen und Unternehmer

WERDEGANG

  • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück
  • 2 Jahre Sachbearbeiter für Rechtsangelegenheiten in einer Bundesbehörde
  • 2008 Bestellung zum Rechtsanwalt
  • Seit 2011 bei RSM Ebner Stolz

„„Wir schaffen das!““
Edgar Gellmers, Rechtsanwalt