Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, besser bekannt als Dual-Use-Verordnung. Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Waren mit doppeltem Verwendungszweck, sie können sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich genutzt werden. Mit Hilfe der Dual-Use-Verordnung soll eine wirksame und EU-einheitliche Ausfuhrkontrolle für Güter sichergestellt werden.
Mit der Delegierten Verordnung (EU)Nr. 2018/1922 der Kommission sind die Anhänge der Dual-Use-Verordnung überarbeitet worden. Die neue Fassung der Anhänge der Dual-Use-Verordnung ist am 15.12.2018 in Kraft getreten. Für Unternehmen gilt es nunmehr diese zu beachten und gegebenenfalls die eigenen Produkte anhand der neuen Güterlisten zu überprüfen.