Aus der Einführung von MoeVe ergeben sich insbesondere Änderungen beim Zahlungsverkehr im Bereich der Energiesteuer. Der Zahlungsverkehr wird vor allem für die gängigen Energiesteueranmeldungen (u. a. abzugeben auf Vordruck 1100, 1101 etc.) ab dem 1.2.2021 umgestellt, folglich grundsätzlich ab dem Anmeldezeitraum Januar 2021. Auch die Abwicklung der Vorauszahlungen für Erdgas soll ab 2021 umgestellt werden; die entsprechenden Vorauszahlungsbescheide werden bereits über MoeVe erstellt. Für die zukünftige Abwicklung erhalten Unternehmen eine Beteiligtennummer, eine neue Bankverbindung und ein neues Kassenzeichen, das das Registrierkennzeichen ersetzt. Die von den Änderungen betroffenen Unternehmen werden schriftlich durch die Hauptzollämter informiert.
Hinweis
Auf Grund der Umstellung des Zahlungsverkehrs ist es erforderlich, dass die Unternehmen für die Erhebung der Energiesteuer ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dies kann mit einem formlosen Schreiben beim zuständigen Hauptzollamt erfolgen. Die Nutzung eines SEPA-Basislastschriftmandats ist nicht möglich.
Mit der Online-Anwendung IVVA soll es künftig auf elektronischem Wege möglich sein, im Bereich der Energiesteuer rechtsverbindliche Anträge zu stellen und Anmeldungen abzugeben. Durch die Anwendung soll der Informationsaustausch mit den Zollbehörden digitalisiert werden. Der Start von IVVA ist ebenfalls für Februar 2021 und für bestimmte Anträge und Anmeldungen geplant. Die rechtsverbindliche Abgabe wird u.a. für die Beantragung einer Erlaubnis zur Lagerung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung oder die Erlaubnis als zugelassener Einlagerer möglich sein. Ebenso sollen die gängigen Energiesteueranmeldungen (z. B. Vordrucke 1100, 1101 und 1103) über die Anwendung abgegeben werden können.
IVVA ist eingebunden in das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung, für die Nutzung der Anwendung ist eine Registrierung im BuG erforderlich.
Hinweis
Die betroffenen Unternehmen sollten prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zahlungsabwicklung über MoeVe auch von ihrer Seite geschaffen worden sind und bei einer Nutzung von IVVA, ob eine BuG-Registrierung vorhanden ist.
Nachdem das MoeVe bereits in den Hauptzollämtern genutzt wird, hat das BMF nun mit Schreiben vom 16.2.2021 über den Start von IVVA informiert. Unternehmen können demnach ab sofort bestimmte Anmeldungen, Anträge und Erlaubnisse (z. B. Energiesteueranmeldungen für Kraft- bzw. Heizstoffe und Erdgas, Antrag auf Erlaubnis zur Lagerung unter Steueraussetzung oder als zugelassener Einlagerer) aus dem Bereich der Energiesteuer online über IVVA stellen. Der Zugang erfolgt über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung.
Im Zuge der Einführung von MoeVe und IVVA wurden auch die amtlichen Vordrucke für die neuen Systeme angepasst. Unter anderem die Formulare für die Energiesteueranmeldung von Kraft- und Heizstoffen (1100, 1101) wurden zum Februar 2021 neugestaltet und können über das Formular-Management-System der Zollverwaltung abgerufen werden.