Mit der Umsetzung des Corporate Transparency Act haben die USA eine Meldepflicht für Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Information - BOI) eines Unternehmens eingeführt. Ziel ist es, vermögensbezogene Straftaten, wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung und Terrorismus effektiver bekämpfen zu können. In den USA wurde damit erstmals eine zentrale Datenbank in Form eines Transparenzregisters geschaffen, in der Unternehmen u. a. Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer veröffentlichen müssen.
Meldepflichtig sind neben Unternehmen, die nach US-Vorgaben gegründet wurden, grundsätzlich auch ausländische Unternehmen, die durch das Einreichen von Unterlagen bei einem Secretary of State oder einer vergleichbaren Behörde eines US-Bundesstaats für eine Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten registriert sind. Es gibt allerdings Ausnahmen: So sind neben Investmentgesellschaften, Banken und nicht aktiven Unternehmen insbesondere große Unternehmen von der Offenlegungspflicht befreit. Als „groß“ gelten Unternehmen, die mehr als 20 Vollzeitangestellte in den USA beschäftigen, ausweislich der letzten US-Steuererklärung mehr als 5 Mio. US-Dollar Bruttoeinkünfte erwirtschaftet haben und mit einer physischen Präsenz operativ in den Vereinigen Staaten tätig sind.
Umfang der Meldepflicht
Konkret umfasst die Meldepflicht die Angabe der wirtschaftlich berechtigten Personen (benefical owner). Dabei handelt es sich um natürliche Personen, die direkt oder indirekt entweder eine wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben oder mindestens 25 % der Anteile am Unternehmen halten. Neben entsprechend beteiligten Anteilseignern sind somit auch z. B. Geschäftsführer zu melden, sofern diese einen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen haben.
Hinweis: Wer konkret als wirtschaftlich Berechtigter gilt, ist gesetzlich nicht exakt definiert. Zwar führt das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), das als Behörde unter dem US-Finanzministerium die Führung des Transparenzregisters verantwortet, in einem Handbuch zur Orientierung einige Beispiele auf, letztlich wird im Einzelfall stets eine Detailprüfung erforderlich sein.
Daneben sind allgemeine Informationen über das Unternehmen selbst sowie über die Person erforderlich, die das Unternehmen zur Gründung angemeldet hat (company applicant).
Meldefrist
Der Beneficial Ownership Information Report ist elektronisch an das FinCEN zu übermitteln. Unternehmen, die bereits vor dem 01.01.2024 bestanden haben, haben hierfür bis zum 01.01.2025 Zeit. Für nach dem 01.01.2024 neu gegründete Gesellschaften gilt eine 30-tägige Meldefrist, die einmalig auf 90 Tage ab Gründung bzw. Anmeldung bei einer US-Behörde verlängert wurde. Etwaige Änderungen der Unternehmensdaten und/oder Eigentümerstruktur sind ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zu melden.
Hinweis: Kommen Unternehmen ihrer Meldepflicht nicht (rechtzeitig) nach oder werden unrichtige Angaben nicht korrigiert, drohen empfindliche Geldbußen zwischen 500 US-Dollar pro Tag und pauschal 10.000 US-Dollar oder auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Im Gegensatz zum deutschen Handels- oder Transparenzregister sind die an das FinCEN übermittelten Informationen nicht öffentlich zugänglich. Sie können nur auf Anfrage von bestimmten US-Behörden eingesehen werden.
Mit dem Beneficial Owner Information Reporting führen die US-Behörden eine weitere Dokumentationspflicht ein, die auch deutsche Gesellschaften mit Geschäftstätigkeit in den USA betreffen kann. Je nach Gesellschafterstruktur gestaltet sich die Aufbereitung der erforderlichen Daten aller wirtschaftlich berechtigter Personen ggf. als aufwendig, so dass sich angesichts der Meldefristen und drohenden Sanktionen eine rechtzeitige Aufbereitung der Daten empfiehlt. Wir unterstützen Sie hierbei gerne in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen von RSM USA.