Warum die verpflichtende eRechnung?
Die deutsche Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Umsatzsteuerverfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren sowie den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Vor diesem Hintergrund wurde die verpflichtende eRechnung für im Inland steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B) eingeführt.
Als inländische Unternehmer gelten dabei Unternehmer, die ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte, die an dem Umsatz beteiligt ist, oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Die eRechnung wird im Vorgriff auf die spätere Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems der Finanzverwaltung umgesetzt. Dieses transaktionale Meldesystem soll dazu dienen, Rechnungen zu erstellen, auf Plausibilität zu prüfen und weiterzuleiten sowie die relevanten Meldedaten an staatliche Stellen zu übermitteln.
Neben der Einführung der eRechnung in Deutschland wird die elektronische Rechnungsstellung auch im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) auf EU-Ebene behandelt. Mit den ViDA-Vorschlägen beabsichtigt die EU-Kommission, das sog. eInvoicing und eine verpflichtende digitale Meldung für Umsätze innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einzuführen.
Hinweis: Die nationale eRechnungspflicht in Deutschland beschränkt sich auf inländische Umsätze zwischen Unternehmern, wohingegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene eRechnungspflicht für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU gelten soll.
So funktioniert die eRechnung
Ab wann ist die eRechnung verpflichtend?
Die eRechnungsstellung für betroffene nationale Umsätze in Deutschland ist grundsätzlich ab dem 01.01.2025 verpflichtend, allerdings bestehen verschiedene Übergangsregelungen:
- Bis Ende 2026 sind aus Vereinfachungsgründen neben der neuen eRechnung weiterhin andere Rechnungsformate einschließlich der Papierrechnung zulässig. Sonstige elektronische Rechnungen dürfen wie bisher nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers verwendet werden. Für Unternehmer in Deutschland, deren Gesamtumsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen haben, gilt diese Übergangsregelung bis Ende 2027.
- Bis Ende 2027 dürfen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin über das EDI-Verfahren übermittelte Rechnungen im bisherigen Format genutzt werden.
Hinweis: Unabhängig von den Übergangsregelungen muss jeder Unternehmer in Deutschland ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Was sind die technischen Anforderungen an eine eRechnung?
Nach den neuen Vorgaben handelt es sich bei einer eRechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Übereinstimmend mit den ViDA-Vorschlägen der EU-Kommission muss eine eRechnung den Vorgaben der CEN-Norm EN 16931 entsprechen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch individuelle Vereinbarungen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger über das genutzte Format für die elektronische Rechnungsstellung zulässig. Erfolgt eine solche individuelle Absprache, muss das gewählte Format eine Extraktion der Rechnungspflichtangaben in ein Format ermöglichen, das der CEN-Norm EN 16931 entspricht oder mit diesem Format interoperabel ist.
Hinweis: Rechnungen, die zwar papierlos in elektronischer Form ausgestellt werden, aber nicht dem vorgegebenen Datenformat entsprechen, wie z. B. Rechnungen als PDF-Dateien, sind demnach in Zukunft nicht mehr zulässig.
Wie wir Sie unterstützen
- Wir beraten Sie in allen Phasen der Umstellung auf die Verwendung und Verarbeitung von eRechnungen nach den deutschen Vorschriften.
- Unsere Umsatzsteuer-Experten unterstützen sie bei der Ersteinschätzung des Handlungsbedarfs in Ihrem Unternehmen, um den Umfang der erforderlichen technischen und personellen Ressourcen abzuschätzen.
- Hierfür nehmen unsere Experten in enger Zusammenarbeit mit der Rechnungswesen- und Steuerabteilung Ihres Unternehmens eine Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse vor.
- Ferner beraten wir Sie gerne zur technischen Umsetzung der eRechnung und bei der Auswahl eines geeigneten Softwareanbieters.