In seiner ATLAS-Teilnehmerinformation 0336/ 22 führt der Zoll dazu aus, dass ZELOS den elektronischen Austausch von Unterlagen zwischen Zollstelle und Anmelder ermöglicht und dabei den Post- und E-Mail-Verkehr ersetzen soll. Es sind drei Arten des Informationsaustauschs vorgesehen. Die Zollstellen können Unterlagen und/oder Stellungnahmen zu einem Vorgang elektronisch bei Anmeldern anfordern, diese können die angeforderten Unterlagen anschließend elektronisch übermitteln. Ebenso können Anmelder proaktiv Unterlagen elektronisch an die Zollstelle senden (Funktion steht derzeit noch nicht im Echtzeitbetrieb zur Verfügung). Des Weiteren können Unterlagen mit Zollanmeldungen verknüpft, gespeichert und bei Bedarf automatisch von der Zollstelle abgerufen werden. Mit der automatischen Unterlagenübermittlung können Unternehmen zukünftig Ein- und Ausfuhrprozesse effizienter gestalten.
Hinweis: Derzeit ist eine Nutzung von ZELOS noch nicht verpflichtend, die Pflicht wird jedoch mit einem zukünftigen ATLAS-Release eingeführt werden. Daher ist es sinnvoll, bereits jetzt die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung zu schaffen und in die eigenen Prozesse aufzunehmen.