Bereits seit geraumer Zeit erfolgen auch im Business-to-Consumer Bereich (B2C) Warenbestellungen aus dem Drittland. Privatkunden auf der ganzen Welt konnten dort bisher ohne zusätzliche Aufwände geringwertige Sendungen bei z. B. chinesischen Anbietern bestellen.
Bisher sind Kleinsendungen, deren Gesamtwert bei maximal 22 Euro liegt, beim Import in die EU frei von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer. Geringwertige Sendungen mit einem Wert von 22 Euro bis 150 Euro sind von Zollabgaben befreit, jedoch nicht von der Einfuhrumsatzsteuer. Zum 01.07.2021 werden - um der Benachteiligung von inländischen Anbietern entgegenzuwirken - diese Regelungen aufgehoben und darüber hinaus grundsätzlich für alle Sendungen aus Drittstaaten die elektronische Zollanmeldung notwendig.
Damit sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen ihre zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Abwicklung von geringwertigen Sendungen bis 150 Euro selbst elektronisch vornehmen können, hat die Zollbehörde die Fachanwendung ATLAS-IMPOST implementiert. Mittels dieser sollen auch Informationen über geplante Kontrollen ausgetauscht und Abgabenbescheide empfangen werden können.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Zollanmeldungen über das ATLAS-IMPOST Verfahren bereits zum 01.07.2021 vorgenommen werden können. Die Zollverwaltung hat jetzt jedoch in ihrer ATLAS- Info 0182/21 vom 12.05.2021 darauf hingewiesen, dass dies jedoch voraussichtlich erst ab dem 15.01.2022 möglich sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Zollanmeldungen prinzipiell über ATLAS als Einzelzollanmeldung abzugeben. Sollte die hohe Zahl an Anmeldungen es erforderlich machen, können alternative Prozesse mit der Generalzolldirektion und der zuständigen Zollstelle abgestimmt werden.
Für Unternehmen, die ATLAS nutzen wird der neue Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen. Um die IT-Sicherheit zu gewährleisten wird die bisher verwendete Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) voraussichtlich durch neue Signierungs- und Zertifikatsmechanismen ersetzt.
Privatpersonen werden eine IPK-Anmeldung (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) abgeben können. Die IPK-Anmeldung wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BUG) zur Verfügung gestellt.
Ungeachtet des Zeitpunkts der Umsetzung des ATLAS-IMPOST Verfahrens werden ab dem 01.07.2021 für Millionen von Kleinsendungen Zollanmeldungen abzugeben sein. Auch für Muster- und Dokumentensendungen muss dann eine Anmeldung erfolgen.
Erwartungsgemäß wird die Anwendung der ATLAS-IMPOST-Anwendung überwiegend Privatpersonen betreffen, doch auch Unternehmen werden mehr Einfuhrsendungen als zuvor anmelden müssen. Unternehmen, die bisher auf Grund der Regelungen über geringwertige Güter noch nicht oder nur selten zur Abgabe von Zollanmeldungen verpflichtet waren, sollten sich zeitnah mit der Thematik auseinandersetzen und sich auf zukünftige Mehraufwände einstellen.