Die über 200 Teilnehmer nahmen u. a. folgende Hinweise mit in ihre Praxis:
- Einfuhrumsatzsteuer entsteht regelmäßig im Gleichlauf mit Zöllen, auch wenn hier teilweise unterschiedliche Regelungen gelten und ein zunehmendes Auseinanderfallen der Erhebung dieser beiden Einfuhrabgaben festzustellen ist.
- Die Einfuhrumsatzsteuer darf nicht als lediglich „durchlaufender Posten“ verstanden werden, die ohne weiteres stets als Vorsteuer abziehbar wäre. Hier gilt es vielmehr, Fehler zu vermeiden.
- So ist u. a. zu beachten, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zwar regelmäßig auch derjenige ist, der als Zollschuldner herangezogen wird. Allerdings ist dieser Schuldner nicht automatisch auch derjenige, der die Vorsteuer geltend machen kann. Vielmehr kommt es darauf an, wer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht an der Ware hat.
Einige Impressionen sowie die wichtigsten Learnings aus unserem Webinar finden Sie hier.
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