Am 6.6.2019 hat der Europäische Rat die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) beschlossen. Die Richtlinie kann damit in Kraft treten und ist ab der Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Restrukturierungshindernisse, die sich aus den unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten ergeben, abzubauen. Zudem soll es Unternehmen erleichtert werden, sich bereits vor dem Eintreten von Insolvenzgründen erfolgreich zu sanieren (s. dazu auch ausführlich novus Mai 2019, S. 2).
Hinweis
Wie auch alle EU-Mitgliedstaaten ist nun der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, die Regelungen der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in das nationale Gesetz zu transferieren.