Am 27.04.2021 beschloss das Bundeskabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG) in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Vorgesehen ist, dass beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet wird. Dieses soll die wirtschaftlich aktiven Einheiten in Deutschland als Unternehmen abbilden und natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen umfassen. Dazu muss das betreffende Unternehmen in mindestens einem Verwaltungsregister geführt sein, das die erforderlichen Informationen für den Aufbau und die Pflege des Basisregisters liefert. In diesem Register sollen dann die Merkmale zentral gespeichert werden, die eine Identifikation von Unternehmen in und von den verschiedenen Registern erlauben, die in mehreren Registern benötigt werden. Damit die Unternehmen eindeutig identifiziert werden können, soll ihnen mit der Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer vergeben werden. Hierfür soll die steuerliche Identifikationsnummer herangezogen werden.
Hinweis: Durch dieses Gesetz sollen laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden und die Unternehmen entlastet werden.