Mit Kabinettsbeschluss vom 04.09.2019 hatte die Bundesregierung ein Aktionsprogramm „Insektenschutz“ beschlossen. Unter anderem soll die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel eingeschränkt werden. Dies betrifft insbesondere die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten.
Ziel der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Das Hauptziel der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist es, die Artenvielfalt bei Insekten besser zu schützen und aufrecht zu erhalten. Zusätzlich soll der Schutz von Naturschutzgebieten verstärkt und mit den Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung an Gewässern Biotopverbindungslinien geschaffen werden.
Die Maßnahmen
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Einsatz von Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland eingeschränkt werden. Er darf künftig nur noch erfolgen, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt, z. B. bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern oder auf erosionsgefährdeten Flächen. Gänzlich verboten ist die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen, sowie im Haus- und Kleingartenbereich.
Ab 2024 dürfen zudem keine nationalen Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und das Pflanzenschutzmittel darf nicht mehr verwendet werden.
Bedeutung der Änderung für kleine und mittelständische Unternehmen
Durch die Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und der Einschränkung von Herbiziden und bestimmten Insektiziden in Schutzgebieten, ist eine erhöhte wirtschaftliche Belastung in Form eines Erfüllungsaufwandes und von Ertragsverlusten zu erwarten.
Zudem kommt weiterer Bürokratieaufwand in Form von Informationspflichten auf die Unternehmen zu.
Besonders betroffen werden dabei kleine und mittelständische Unternehmen sein.
Weitere Schritte
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass neben ordnungsrechtlichen Instrumenten weitere Schritte zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln erforderlich sind, um das in der Strategie der EU-Kommission formulierte Ziel einer Halbierung von Menge und Risiko beim Pestizideinsatz bis 2030 zu erreichen.
Aus diesem Grund sind weitere Regelungen in Form von Verboten zu erwarten.