Mit Schreiben vom 17.6.2019 ergänzt das BMF den Anwendungserlass zur Abgabenordnung um Ausführungen zu § 146a AO, der Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme vorgibt.
Mit dem BMF-Schreiben wird u. a. definiert, was unter einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem elektronischen oder computergestützten Kassensystem zu verstehen ist. Zudem wird erläutert, welche Anforderungen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erfüllen muss, welche Komponenten erforderlich sind und wie die Anwendungsdaten zu protokollieren sind.