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Steuerberatung

Elektronische Übermittlung des Fragebogens bei Betriebseröffnung

Das BMF weist dar­auf hin, dass ab 1.1.2021 die Fra­gebögen bei Be­triebseröff­nung elek­tro­ni­sch zu über­mit­teln sind.

Wird ein ge­werb­li­cher oder land- und forst­wirt­schaft­li­cher Be­trieb eröff­net oder eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit auf­ge­nom­men, sind dem zuständi­gen Fi­nanz­amt in­ner­halb ei­nes Mo­nats die für die Be­steue­rung er­heb­li­chen recht­li­chen und tatsäch­li­chen Verhält­nisse mit­zu­tei­len. Die je nach Art der Tätig­keit und nach Rechts­form vor­ge­se­he­nen Fra­gebögen sind laut Schrei­ben des BMF vom 4.12.2020 ab 1.1.2021 weit­ge­hend elek­tro­ni­sch zu über­mit­teln, so­fern kein Härte­fall vor­liegt. Ent­spre­chende Fra­gebögen wer­den un­ter www.els­ter.de zur Verfügung ge­stellt.

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