Wird ein gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, sind dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen. Die je nach Art der Tätigkeit und nach Rechtsform vorgesehenen Fragebögen sind laut Schreiben des BMF vom 4.12.2020 ab 1.1.2021 weitgehend elektronisch zu übermitteln, sofern kein Härtefall vorliegt. Entsprechende Fragebögen werden unter www.elster.de zur Verfügung gestellt.
Das BMF weist darauf hin, dass ab 1.1.2021 die Fragebögen bei Betriebseröffnung elektronisch zu übermitteln sind.