Während der Roll-out moderner Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich durch das Messstellenbetriebsgesetz explizit gesetzlich geregelt ist, gibt es für die Wasserversorgung keine ausdrückliche Regelung durch ein Bundesgesetz.
Im Zusammenhang mit Einbau und Betrieb elektronischer, fernauslesbarer Wasserzähler durch Wasserversorger treten Rechtsfragen auf, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem maßgeblichen Datenschutzregime. Dieser Beitrag stellt den rechtlichen Rahmen dar.
Mehr dazu lesen Sie in dem in der Zeitschrift Versorgungswirtschaft, Heft 4/2019, erschienenen Beitrag.